Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Lehre

Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Wirtschaftswissenschaften und behandelt die Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts. Kenntnisse auf dem Gebiet des Personengesellschaftsrechts sind dafür von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich. Im ersten Teil der Vorlesung wird das Recht der Aktiengesellschaft ausführlich behandelt. Hier stehen Aspekte der Corporate Governance im Vordergrund, namentlich die Rolle des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Aktionäre. Zudem wird die Finanzverfassung der AG behandelt. Gegenstand des zweiten Teils der Vorlesung bildet das Recht der GmbH. Auch hier werden Governancefragen, insbesondere die Rolle des Geschäftsführers und der Gesellschafter, sowie Fragen der Finanzverfassung thematisiert. Ein Überblick über das Konzern- und Umwandlungsrecht rundet die Veranstaltung ab. Am Ende der Vorlesung wird eine Modulabschlussprüfung angeboten.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht geeignet. Darüber hinaus ist sie ein Bestandteil des Moduls „Unternehmen und Wettbewerb“, das der Juristische Bereich anbietet.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Vorlesung Bank-und Kapitalmarktrecht

Die Veranstaltung behandelt das Bank- und Kapitalmarktrecht und ist in zwei Teile gegliedert. Gegenstand des ersten Teils ist das Bankrecht, hier insbesondere die privatrechtlichen Beziehungen der Bank zu ihren Kunden (Bankvertragsrecht). In diesem Zusammenhang werden das Bankkonto, das Recht des Zahlungsverkehrs, das Recht der Kredite und weitere Fragen wie z. B. der Geldbegriff erörtert. Im Zentrum dieses Teils der Vorlesung stehen die zahlreichen bankbezogenen Regelungen des BGB. Gegenstand ist zudem das Bankaufsichtsrecht, das im Zuge der Finanzkrise erheblich verändert und europäisiert worden ist.

Gegenstand des zweiten Teils ist das Kapitalmarktrecht mit seinen internationalen Bezügen. Besprochen werden Themen wie das Börsenrecht, Emissionen und Prospekte, das Recht des Wertpapierhandels, Verhaltens- und Organisationspflichten von Marktteilnehmern, insbesondere Insiderhandelsverbot und Marktmanipulation, Anlageberatung sowie Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten. Aufgrund der weitgehenden Europäisierung des deutschen Kapitalmarktrechts werden sowohl die einschlägigen deutschen wie auch die wesentlichen EU-Rechtsakte besprochen.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht geeignet. Darüber hinaus ist sie ein Bestandteil des Moduls „Unternehmen und Wettbewerb“, das der Juristische Bereich anbietet.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Vorlesung Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht betrifft privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zu einer ausländischen Rechtsordnung und regelt, welches Recht in Fällen anwendbar ist, die aufgrund eines Bezugs zum Ausland mehrere Rechtsordnungen berühren. Es ist in Deutschland vor allem von Bedeutung für Geschäfte des internationalen Handelsverkehrs, für die familien- und erbrechtlichen Rechtsverhältnisse von Ausländer*innen in Deutschland sowie Deutschen im Ausland, schließlich für Unfälle und Vertragsstreitigkeiten deutscher Auslandstourist*innen.

Europäische Integration und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Rechtsverhältnisse Bezüge zum Ausland aufweisen und internationale Fälle zur Alltagspraxis jeder Anwaltskanzlei und jedes Gerichts gehören. Daher gehört eine Übersicht über die maßgeblichen Lehren des IPR zu den Grundlagen des Jurastudiums.

Die Lehrveranstaltung IPR befasst sich einführend mit den allgemeinen Lehren, die für alle privatrechtlichen Teilgebiete gelten. Aufbauend darauf behandelt sie das internationale Personen-, Vertrags-, Delikts-, Gesellschafts-, Sachen-,   Familien- und Erbrecht. Punktuell werden auch prozessuale Fragestellungen angesprochen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Seminar "Nachhaltigkeit und Klimaschutz durch Gesellschaftsrecht"


Seminarankündigung SoSe 2024.pdf (555,7 KB)  vom 22.01.2024


Anforderungen an eine wissenschaftliche (Studien-)Arbeit.pdf (303,6 KB)  vom 09.08.2023

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