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Das Jura-Studium

Der Weg zum Volljuristen / zur Volljuristin

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Um einen der klassischen juristischen Berufe, wie z.B. Richter oder Anwalt, ausüben zu können, benötigt man nach dem Deutschen Richtergesetz die "Befähigung zu Richteramt". Diese besitzt man als Volljurist. Auf dem Weg zum Volljuristen müssen das Jura-Studium und im Anschluss das Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst) erfolgreich absolviert werden.

Das Jura-Studium setzt sich aus dem Grund- und Hauptstudium sowie aus dem Studium der Schwerpunktbereiche (Vertiefungsphase) zusammen und bereitet die Studierenden auf die Erste juristische Prüfung vor (Prüfungsphase).

Allgemeines

Den Kernbereich des juristischen Studiums bilden die Vorlesungen zu den großen rechtswissen- schaftlichen Komplexen: Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht mit den einzelnen Nebengebieten.

Das Grundstudium

Das Grundstudium dauert vom 1. bis zum 3./4. Fachsemester.

In dieser Zeit werden begleitend zu den Vorlesungen in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht fallpraktische Übungen und Kolloquien (Arbeitsgemeinschaften) angeboten, in denen der Vorlesungsstoff in kleinen Gruppen und unter Anwendung der Methodik juristischer Fallbearbeitung noch einmal rekapituliert wird.

Des Weiteren kann eine Schlüsselqualifikation, z.B. Rhetorik oder Mediation, belegt oder mit der Fremdsprachenausbildung begonnen werden. Der Fremdsprachennachweis kann entweder über den einjährigen Kurs "Englisch/Französisch für Juristen" oder durch ein Auslandssemester erbracht werden. Es ist zudem möglich in fremdsprachigen, juristischen Vorlesungen den Fremdsprachennachweis durch eine Prüfung zu erlangen.

Bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist die Zwischenprüfung abzulegen. Diese setzt sich aus je zwei studienbegleitenden Klausuren in den drei Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht) und einer Prüfung in einem Grundlagenfach zusammen. Die sieben Prüfungen können über die vier Semester verteilt absolviert werden. Die Möglichkeit diese Prüfungen zu absolvieren, besteht immer am Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters. Als Grundlagenfach kann u.a. Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte oder Staatskirchenrecht belegt werden.

In den vorlesungsfreien Zeiten müssen insgesamt in jedem Rechtsgebiet eine kleine Hausarbeit geschrieben und bei einer oder mehreren Stellen insgesamt mindestens drei Monate Praktika (ab dem 2. Semester möglich) absolviert werden.

Das Hauptstudium

Das Hauptstudium dauert vom 4. bis zum 5./6. Fachsemester.

In dieser Zeit werden die Kenntnisse in allen drei Rechtsgebieten vertieft. Zudem muss je eine Übung für Fortgeschrittene pro Rechtsgebiet absolviert werden. Voraussetzungen für die Teilnahme an der sogenannten "Großen Übung/Übung für Fortgeschrittene" sind sowohl die bestandene Kleine Hausarbeit als auch die entsprechende Zwischenprüfungsleistung. Die Übungen für Fortgeschrittene setzen sich jeweils aus einer dreistündigen Klausur und einer großen Hausarbeit, die in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden muss, zusammen.

Es wird zudem empfohlen, ein wissenschaftliches Seminar zu belegen. Hierfür muss eine wissenschaftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema geschrieben und ein dazugehöriger Vortrag gehalten werden.

Außerdem können der eventuell noch fehlende Fremdsprachennachweis oder die noch fehlende Schlüsselqualifikation in der Vorlesungszeit ebenso wie noch fehlende Praktika in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Studium der Schwerpunktbereiche/ Vertiefungsphase

Ab dem 4. Fachsemester kann mit dem Studium der Schwerpunkt- bereiche begonnen werden. Es dient der berufsbezogenen, wissen- schaftlichen Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums, dauert zwei Semester und bereitet auf die universitäre Schwerpunkt- bereichsprüfung vor. Diese setzt sich aus einer wissenschaftlichen Prüfungsarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar.

Es werden folgende Schwerpunktbereiche mit jeweils bis zu vier Wahlbereichen angeboten:

  • Forensische Praxis
  • Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht
  • Unternehmensrecht
  • Kriminalwissenschaften
  • Staat und Verwaltung
  • Internationales, Transnationales und Europäisches Recht

Erste Juristische Prüfung/ Prüfungsphase

Das Jura-Studium endet mit der Ersten Juristischen Prüfung.

Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen: der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Der staatliche Teil zählt 70% und die universitäre Prüfung 30% der Gesamtnote. Die Prüfung kann frühstens nach dem Ende der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters absolviert werden.

Der staatliche Teil setzt sich aus jeweils zwei Klausuren im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht und einer mündlichen Prüfung zusammen. Auf den staatlichen Teil bereitet ein einjähriges, kostenloses Ganzjahresrepetitorium der Universität mit begleitendem Klausurenkurs vor. Mit diesem Repetitorium kann nach dem Hauptstudium begonnen werden.

Bei frühzeitiger Meldung (nach dem 8. Fachsemester) zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann ein Freiversuch wahrgenommen werden. Besteht man diesen nicht, bleiben weiterhin die zwei regulären Prüfungsversuche erhalten. Wenn der Freiversuch jedoch bestanden wird, ist danach noch eine Notenverbesserung möglich.

Musterstudienplan und Gesamtüberblick

Beispiel für möglichen Studienablauf

Beispiel für möglichen Studienablauf

Beispiel für möglichen Studienablauf

Präsentationen zum Grund- und Hauptstudium finden Sie unter Downloads - Präsentationen.

Die Präsentation zum Grundstudium erklärt die Anforderungen für die Zwischenprüfung sowie den Ablauf der Prüfungen.

Die Präsentation zum Hauptstudium soll das Erstellen eines Stundenplanes nach dem 3. FS erleichtern und erklärt den Ablauf der Ersten Juristischen Prüfung und die dafür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen.

Des Weiteren finden sich dort Musterstudienpläne mit Beispielsfällen, die verdeutlichen, wie Ihr individuelles Studium aussehen kann.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium empfiehlt sich nach dem 4. oder 6. Fachsemester oder nach der Scheinfreiheit. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fachstudienberatung.

Nach dem Studium

Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und findet in verschiedenen Pflichtstationen (ordentliches Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungs- behörde/-gericht, Rechtsanwalt) und einer Wahlstation statt.

Den Vorbereitungsdienst kann man in einem Bundesland seiner Wahl ableisten. Die Bewerbung ist zumeist bei den Oberlandesgerichten der Länder einzureichen.

Der Vorbereitungsdienst wird mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Alle notwendigen Informationen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung finden sich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen der einzelnen Länder.

Ist die Befähigung zum Richteramt erworben, steht einer Tätigkeit in den klassischen juristischen Berufen (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder als Verwaltungsbeamter im höheren Dienst) nichts mehr im Wege.

Promotion

Absolventen, die an einer wissenschaftlichen Tätigkeit interessiert sind, können nach Beendigung des Studiums promovieren. Die Anforderungen ergeben sich aus der Promotionsordnung des Juristischen Bereichs.

Master-Studiengänge

Studierende, die an einer wirtschaftsrechtlichen Zusatzqualifikation interessiert sind, können einen Abschluss beim Institut für Wirtschaftsrecht erwerben.

Studierende, die an einer medizinrechtlichen Zusatzqualifikation interessiert sind, können einen Abschluss beim Interdisziplinären Zentrum Medizin-Ethik-Recht erwerben.

Weiterführende Links

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