Staat und Verwaltung
Der Schwerpunktbereich richtet sich an Studierende, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder in öffentlich-rechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien oder Verbänden bzw. Kirchen anstreben. In den beiden letzteren Bereichen sind Tätigkeiten auf den verschiedenen „Seiten“ attraktive Betätigungsfelder. In vielen Bereichen steht die planerisch-gestaltende Tätigkeit im Vordergrund und verlangt nicht nur eine juristische Falllösungskompetenz, sondern die Fähigkeit und Neigung, sich mit den jeweiligen Fachmaterien intensiv zu befassen.
Im Pflichtbereich werden mit den Themenbereichen Verwaltungslehre oder Öffentliches Dienstrecht, Europarecht II und Staatshaftungsrecht Themen vertieft, die bereits in den Grundlagenvorlesungen angesprochen wurden.
In dem Wahlbereich Umwelt- und Planungsrecht werden die einzelnen Dimensionen und Verfahren raumbedeutsamer Vorhaben aus den verschiedenen Blickwinkeln thematisiert. Die beiden Vorlesungen zum Umweltrecht vermitteln einen Einblick in die besondere Bedeutung der in diesem Bereich entwickelten modernen Steuerungsinstrumente, die das Umweltrecht zu einem Referenzgebiet der Verwaltungsrechtsmodernisierung werden ließen. Zudem werden Einzelheiten des Immissionschutz-, Kreislaufwirtschaft-, Naturschutz- und Wasserrecht behandelt. Das Planungsrecht befasst sich in einer Vorlesung mit Fragen der Raumordnung und Fachplanung (Planfeststellung). In diesem Bereich spielen auch Fragen der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung sowie des Rechtsschutzes eine wichtige Rolle. In einer zweiten Vorlesung wird das Bauplanungsrecht vertieft behandelt, unter anderem im Bereich des Sanierungsrechts.
Der Wahlbereich Öffentliches Wirtschaftsrecht widmet sich zunächst den Grundsatzfragen des deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungsrechts und bietet davon ausgehend vertiefte Darstellungen zu Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Regulierungsrecht, Vergabe- und Beihilfenrecht sowie den spezifischen Rechtsschutzfragen (Zulassungsverfahren und Konkurrentenschutz) in diesem Bereich. Für diesen intensiv durch das Europarecht geprägten Bereich sind zudem ergänzend gute Kenntnisse des Planungsrechts wichtig.
Der Wahlbereich Staat, Kirche, Kultur vermittelt einen vertieften Einblick in die zentralen institutionalisierten Bereiche des kulturellen Lebens. Im Staatskirchenrecht (alias Religionsverfassungsrecht) geht es um die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der pluralen Gesellschaft. Im Kirchenrecht geht es darum, wie die Kirchen hiervon Gebrauch machen, um ihr Wirken nach ihrem theologisch geprägten Selbstverständnis zu ordnen. Mit dem kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht wird ein Überschneidungsbereich näher behandelt, der für die Praxis in Rechtsprechung, Rechtsgestaltung und Rechtsberatung besonders wichtig ist. Ein Querschnitt durch weitere auf kulturelle Freiheiten gerichtete Bereiche wie Schule, Universitäten, Kunst und Medien wird mit dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturrecht in den Blick genommen.
Übersicht gemäß §§ 11 ff. SPO
Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches:
Staat und Verwaltung
Pflichtbereich
- Verwaltungslehre (2 SWS) oder Öffentliches Dienstrecht (2 SWS)
- Europarecht II (Besonderer Teil) (2 SWS)
- Staatshaftungsrecht (2 SWS)
- Kolloquium zum Schwerpunkt "Staat und Verwaltung" (2 SWS)
- Seminar zu einem Thema aus dem Schwerpunktbereich (2 SWS)
Wahlbereich
a) Umwelt- und Planungsrecht
- Umweltrecht I
- Umweltrecht II
- Fachplanungs- und Raumordnungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Zusatzangebot: Umweltstrafrecht
b) Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht I
- Öffentliches Wirtschaftsrecht II
- Deutsches und Europäisches Außenwirtschaftsrecht
- Zusatzangebot: Vergaberecht
c) Staat, Kirche, Kultur
- Staatskirchenrecht
- Kirchenrecht
- Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht
- Einführung in das Kulturrecht
- Zusatzangebot: Medienrecht