Internationales, Transnationales und Europäisches Recht
Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende, die sich für internationales Recht, EU-Recht und für ausländische Rechtsordnungen interessieren. Internationales Recht im weiteren Sinne umfasst das Völkerrecht, das internationale Wirtschaftsrecht, das Internationale Privatrecht und das internationale Einheitsrecht. Das europäische Recht umfasst in erster Linie das EU-Recht, aber auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese Rechtsquellen determinieren das heutige Leben in entscheidender Weise. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs kann dieser Einfluss auf so unterschiedlichen Gebieten wie dem Schutz der Menschenrechte, dem Schutz der Umwelt, dem Ausländer- und Migrationsrecht oder den privaten Streitigkeiten studiert werden. Das Pflichtprogramm ist dabei bewusst fächerübergreifend angelegt und umfasst neben dem Völker- und Europarecht auch die Rechtsvergleichung und das Internationale Privatrecht. Diese rechtsquellenübergreifende Perspektive wird durch den Ansatz des transnationalen Rechts zum Ausdruck gebracht. Transnationales Recht ist, nach einem Diktum des früheren Richters des Internationalen Gerichtshofs Philip C. Jessup, „all law which regulates actions or events that transcend national frontiers“.
Der Wahlbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht ist für diejenigen Studierenden geeignet, die später in einer international ausgerichteten Kanzlei oder als Richter arbeiten wollen und bereits über gute Kenntnisse im Zivilrecht verfügen, die sie durch das Studium grenzüberschreitender Fragestellungen vervollständigen wollen. In der Vorlesung Internationales Privatrecht II lernen sie, welches Vertrags-, Delikts-, Sachen-, Familien- und Erbrecht in Sachverhalten mit Auslandsbezug anzuwenden ist. In der Vorlesung Rechtsvergleichung wird ihnen die Behandlung ausgewählter sachrechtlicher Einzelfragen in anderen Rechtsordnungen vorgestellt, darunter im Common law oder in den romanisch geprägten Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt der Vorlesung Internationales Zivilverfahrensrecht steht die spannende Frage, wie das zuständige Gericht in grenzüberschreitenden Streitigkeiten ermittelt wird und auf welchem Weg sich Urteile im Ausland vollstrecken lassen. In einem Kolloquium zum Internationalen Privatrecht werden die Kenntnisse der Teilnehmenden auf diesem Gebiet vertieft.
Im Wahlbereich Völkerrecht stehen in Ergänzung zu den klassischen Gebiete des Völkerrechts, also u.a. Rechtsquellen, Rechtssubjekte, Durchsetzungsmechanismen etc., die im Pflichtbereich des Schwerpunktes behandelt werden (Vorlesung Völkerrecht I), zunächst eine Vertiefung und Erweiterung des Stoffes an. In der Vorlesung Völkerrecht II werden dementsprechend z.B. das Vertragsrecht, das Recht internationaler Organisationen und das Diplomatenrecht vertiefend behandelt. Damit ist insgesamt die Basis für den soliden Umgang mit Rechtsproblemen, die das heutige internationale System bestimmen, gegeben. Darüber hinausgehend ist der Wahlbereich dann von einer obligatorischen Vertiefungsvorlesung im internationalen Wirtschaftsrecht geprägt, da es sich hierbei um einen heute besonders praxisrelevanten und für die Rechtsentwicklung auch sonst ausgesprochen wichtigen Teilbereich des Völkerrechts handelt. Eine weitere Vorlesung ist aus dem Angebot an Veranstaltungen zum internationalen Umweltrecht, zum internationalen Menschenrechtsschutz oder zur friedlichen Streitbeilegung im Völkerrecht und im internationalen Wirtschaftsrecht auszuwählen.
Das Europäische und Internationale Wirtschaftsrecht ist heute ein zentrales Gebiet juristischer Tätigkeit in Kanzleien, Verbänden und Ministerien. Dieser Wahlbereich bereit hierauf optimal vor, indem alle relevanten Teilbereiche des internationalen Wirtschaftsrecht studiert werden. In der Vorlesung Außenwirtschaftsrecht geht es im Wesentlichen um die sog. gemeinsame Handelspolitik der EU, da die EU eine ausschließliche Kompetenz für die Handels- und Investitionsbeziehungen zu Drittstaaten hat. Die Vorlesung internationales Wirtschaftsrecht befasst sich mit den Grundlagen der rechtlichen Ausgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sowie mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und dem internationalen Investitionsschutzrecht. Schließlich werden die internationale Gerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit in der Vorlesung zur friedlichen Streitbeilegung behandelt. Hier geht es um die heute dominierenden Streitbeilegungsmechanismen im internationalen Wirtschaftsverkehr. Für diesen Wahlbereich bietet sich im Übrigen die Teilnahme an einem Moot Court an.
Der Wahlbereich Migrationsrecht (früher Ausländerrecht) widmet sich dem zunehmend bedeutsamen Fragen der Migration, wobei zwischen dem Aufenthaltsrecht und dem Flüchtlings- und Asylrecht systematisch unterschieden wird. Die in erheblichem Umfang durch völker- und europarecht geprägte Rechtsmaterie umfasst inzwischen auch die Thematik der Integration und der Steuerung des Zuwanderungsgeschehens durch Anreizsysteme und hat dadurch einen erheblichen Wandel vom Ausländerpolizeirecht zu einem modernen Migrationsverwaltungsrecht erfahren. Begleitend zu den Vorlesungen werden Praxisprojekte der Betreuung von Flüchtlingen sowie eine Vortragsreihe und ein Praktikum beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten, so dass auch Einblicke in die Praxis erleichtert werden.
Der Wahlbereich Recht des geistigen Eigentums beschäftigt sich mit dem rechtlichen Schutz geistiger Leistungen durch Immaterialgüterrechte, also Patente, Marken, Designs sowie das Urheberrecht an künstlerischen, literarischen und wissenschaftlichen Werken. Das Recht des geistigen Eigentums ist von ganz erheblicher und in den letzten Jahren angesichts neuer Wirtschaftsgüter und Vertriebsformen stark steigender praktischer Bedeutung. So ist das Internet kein rechtsfreier Raum, vielmehr müssen gerade auf europäischer und internationaler Ebene rechtliche Lösungen gefunden werden, die das Gleichgewicht zwischen dem Schutzinteresse der Rechtsinhaber und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit nicht gefährden. Die Rechtsgebiete dieses Schwerpunktbereiches sind daher äußerst praxisrelevant und die Berufsaussichten vielfältig und günstig. Außerdem bietet der Schwerpunktbereich Studierenden, die künstlerisch oder anderweitig kreativ tätig sind, gute Gelegenheiten, die außerhalb des Studiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einzubringen.
Absolventen des Schwerpunktbereichs erfüllen das Anforderungsprofil von Großkanzleien. Für denjenigen, der im diplomatischen Dienst, in internationalen Organisationen, bei der EU oder im Ausland arbeiten möchte, ist dieser Schwerpunkt ohnehin ein „Muss“. Auch in der deutschen Justiz und Verwaltung sind die erworbenen Kenntnisse jedoch gut zu gebrauchen, da diese immer häufiger mit internationalen Fragestellungen befasst sind.
Übersicht gemäß §§ 11 ff. SPO
Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches:
Internationales, transnationales und europäisches Recht
Pflichtbereich
- Rechtsvergleichung (2 SWS)
- Europarecht II – Grundfreiheiten & einzelne Poltikbereiche (2 SWS)
- Internationales Privatrecht I (2 SWS)
- Völkerrecht – Allgemeiner Teil (2 SWS)
- Seminar zu einem Thema aus dem Schwerpunktbereich (2 SWS)
- Zusatzangebot: Kolloquium - Law after Lunch - Gesprächsforum Internationales Transnationales und Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
Wahlbereich
a) Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Internationales Privatrecht II
- Kolloquium zum Internationalen Privatrecht
- Internationales Zivilverfahrensrecht
- Internationales Vertragsrecht
b) Völkerrecht
- Völkerrecht – Besonderer Teil
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Internationales Umweltrecht oder Internationaler Menschenrechtsschutz oder Streitbeilegung im Völkerrecht und im Transnationalen Wirtschaftsrecht
c) Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
- Deutsches und Europäisches Außenwirtschaftsrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Streitbeilegung im Völkerrecht und im Transnationalen Wirtschaftsrecht
d) Migrationsrecht
- Migrationsrecht I - Deutsches und Europäisches Aufenthaltsrecht
- Migrationsrecht II - Arbeitsmarktzugangs- und Asylrecht
- Internationaler Menschenrechtsschutz oder Staatskirchenrecht
e) Recht des Geistigen Eigentums
- Urheberrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- IT-Recht
- Zusatzangebot: Datenschutz- und Digitalisierungsrecht