Internationales Zivilverfahrensrecht
Inhalte: Die Internationalisierung und Globalisierung der Rechtsbeziehungen hat in den letzten Jahrzehnten zu einem Ansteigen von Prozessen mit grenzüberschreitender Tatsachengrundlage geführt. Ein solcher Prozess kann nicht allein nach nationalen Verfahrensregeln geführt werden, sondern muss der Bedeutung des Auslandsbezugs gerecht werden: Welches Gericht ist etwa für einen solchen Prozess zuständig? Welche Verfahrensregeln finden Anwendung? Wie ist ein Urteil zu vollstrecken? Der Vertrag von Amsterdam hat in Europa den Weg zu einem einheitlichen europäischen Rechtsraum geebnet, indem auf dem Gebiet des Internationalen Zivilverfahrensrechts die Kompetenz der Gemeinschaftsorgane eröffnet wurde. Dadurch kam es zu weiterer Dynamisierung dieses Rechtsgebietes. Daneben werden auch weltweite Bemühungen um eine Regelung der Internationalen Zuständigkeit und der Vollstreckung erörtert. Kenntnisse im Zivilprozessrecht sind von Vorteil.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.
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- 2017/2018 Wintersemester: Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
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