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Kriminalwissenschaften

Der Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ bietet eine Einführung in die Kriminologie sowie eine Vertiefung im Straf- und Strafprozessrecht. Die Allgemeine Kriminologie gibt einen Überblick über die Verbreitung und die Ursachen der Kriminalität im öffentlichen Raum und in Familien. Die Wirtschaftskriminologie legt die Grundlagen für ein Verständnis aller Formen von Bereicherungskriminalität, die als Markt- und Alltagskriminalität aller Bürger, aber auch im Beruf und durch Unternehmen begangen werden. Im Strafprozessrecht geraten spezifische Fragestellungen des Strafverfahrens (z.B. die Revision) in den Blick. Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um die strafrechtliche Haftung für unternehmensbezogenes Handeln und typische Besonderheiten dieses Rechtsgebiets (z.B. den Einfluss des EU-Rechts).

Der Schwerpunktbereich hat vier Wahlbereiche.

Der Wahlbereich Spezielle Kriminologie beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Sanktionierung von Kriminalität aus rechtlicher und kriminologischer Sicht. Hierzu werden vor allem die Wirtschaftskriminalität von Berufstätigen und Unternehmen, die in allen Branchen anzutreffen ist, im Finanzsektor und der Industrie ebenso wie im Gesundheitssektor dargestellt. Neben den klassischen Strafen wie Geld- und Freiheitsstrafe werden auch andere Sanktionen zur Besserung und Sicherung näher betrachtet, die nicht der Vergeltung von schuldhaftem Unrecht dienen.

Im Wahlbereich Wirtschaftsstrafrecht steht mit dem Kapitalmarktstrafrecht das Geld im Vordergrund. Welche Regeln gelten beispielsweise im Handel mit Wertpapieren und wie werden sie strafrechtlich abgesichert? Wie reagiert das Recht auf Steuerhinterziehung oder, ganz aktuell, wie kann sich ein Steuersünder Straffreiheit verdienen? Schließlich: Durch geschönte Bilanzen oder einen verspäteten Insolvenzantrag können Gläubiger geschädigt werden – auch das sind Fälle für den Staatsanwalt.

Im Wahlbereich Praxis der Strafverteidigung findet abermals eine Vertiefung im Strafprozessrecht statt. So ist der Umgang der Verfahrensbeteiligten mit Beweismitteln teilweise von taktischen Erwägungen geleitet, ganz abgesehen davon, dass die Formulierung eines zulässigen Beweisantrags gar nicht so einfach ist. Auch hier spielt das Recht des Europarates und der EU eine immer größere Rolle. Für Überraschungen sorgt gelegentlich der Blick auf menschenrechtliche Garantien des Strafprozessrechts.

Der Schwerpunktbereich Medizinstrafrecht befasst sich einerseits mit Medizin- und Biostrafrecht, andererseits den Fragen der forensischen Psychiatrie. Es geht um die strafrechtliche Haftung des medizinischen Personals und die existentiellen Fragen um Lebensanfang (Embryo, Stammzellforschung) und das Lebensende (Sterbehilfe) sowie die strafrechtlich relevanten Fragen der modernen Medizin (etwa Genomeditierung, Transplantation). Willensfreiheit, Schuld und Umgang mit schuldlosen Straftätern stehen im Mittelpunkt der forensischen Psychiatrie.

Der Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften orientiert sich sehr nah an der Tätigkeit etwa eines Rechtsanwalts, der präventiv Unternehmen berät, oder der Praxis eines Strafverteidigers in und außerhalb der Hauptverhandlung. Aus diesem Grund engagieren sich in der Lehre Praktiker aus Wirtschaftskanzleien, Strafverteidigung, Justiz und Psychiatrie.

Übersicht gemäß §§ 11 ff. SPO

Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches:
Kriminalwissenschaften

Pflichtbereich

  1. Allgemeine Kriminologie (4 SWS)
  2. Wirtschaftskriminologie (2 SWS)
  3. Strafprozessrecht II (2 SWS)
  4. Grundzüge des Wirtschaftsstrafrechts einschließlich seiner europarechtlichen Bezüge (2 SWS)
  5. Seminar zu einem Thema aus dem Schwerpunktbereich (2 SWS)

Wahlbereich

a) Spezielle Kriminologie

b) Wirtschaftsstrafrecht

c) Praxis der Strafverteidigung

d) Medizinstrafrecht

Ansprechpartner:

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