Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Übungen

Allgemeines

Rein digitale Abgabe von Hausarbeiten ab Sommersemester 2024

Der Juristische Bereich führt zum kommenden Sommersemester 2024 die  ausschließlich digitale Abgabe von Hausarbeiten ein. Damit müssen die  Hausarbeiten nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Die Abgabe  erfolgt rein digital über ILIAS. Damit leistet der Bereich seinen  Beitrag zum Klimaschutz.

Allgemeine Informationen

Während des Studiums sind sog. "kleine" Hausarbeiten" und jeweils eine Übung für Fortgeschrittene, bestehend aus einer Hausarbeit & einer Klausur, in jedem der drei Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht) zu absolvieren. Die Klausuren sind während der Vorlesungszeiten und die Hausarbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten zu schreiben.

Die Teilnahme an den fallpraktischen Übungen, in deren Zusammenhang die kleinen Hausarbeiten geschrieben werden, ist ab dem ersten Fachsemester möglich. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.

Studierende, die vor dem Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert wurden, müssen in jedem der drei Rechtsgebiete eine "kleine" Hausarbeit erfolgreich abolvieren.

Studierende, die ab dem Wintersemester 2021/2022 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden, müssen insgesamt 2 "kleine" Hausarbeiten erfolgreich absolvieren. Die näheren Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Für die Übungen für Fortgeschrittene müssen jeweils eine große Hausarbeit und eine Klausur pro Rechtsgebiet erfolgreich absolviert werden. Voraussetzung  für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene sind die jeweils fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsleistungen und die entsprechende Anzahl an sog. "kleinen" Hausarbeiten, wie sie für den Studierenden vorgeschrieben sind. Entscheidend dabei ist das Jahr der Immatrikulation in das 1. Fachsemester. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist unbegrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.

Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens

Bei der Erstellung einer Haus-, Seminar- oder Schwerpunktbereichsarbeit sind die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens unbedingt zu beachten. Eine Nichtbeachtung dieser kann zu Punktabzug oder sogar einem Nichtbestehen führen.

Damit dies nicht passiert, finden Sie im Folgenden einige Hinweise, was Sie speziell beachten müssen.

Hinweise des Studiendekans (Eckpunkte wissenschaftlichen Arbeitens)
2022_Eckpunkte wiss.Arbeitens.pdf (78,2 KB)  vom 12.10.2022

Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages zur wissenschaftlichen Redlichkeit bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte
Richtlinien guter Praxis_DJFT.pdf (37,9 KB)  vom 17.04.2013

Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen  Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen  Hochschulverbands (DHV) vom 9. Juli 2012: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten
Gute wissenschaftliche Praxis_AFT-DHV.pdf (48,5 KB)  vom 17.04.2013

Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. vom 3. Oktober 2012: Leitsätze "Gute wissenschaftliche Praxis im Öffentlichen Recht"
Leitsätze Gute wissenschaftliche Praxis_Staatsrechtslehrer.pdf (86,1 KB)  vom 17.04.2013

Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen (anwendbar auf Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene)
Hilfsmittel ab 01.09.2014.pdf (112,3 KB)  vom 12.08.2014

Termine

Sowohl die großen Hausarbeiten als auch die kleinen Hausarbeiten sind in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben. Die Hausarbeiten werden gestaffelt ausgegeben, um den Zugang zu benötigter Literatur zu erleichtern. Die mögliche Bearbeitungszeit beträgt in etwa sechs bis acht Wochen. Die Hausarbeiten sind jedoch so konzipiert, dass diese nicht ausgenutzt werden müssen.

Hausarbeiten sind nur in elektronischer Form in ILIAS abzugeben. Die Einreichung einer gedruckten Version ist ab Sommersemester 2024 nicht mehr vorgesehen.

Die genauen Abgabetermine sind den Sachverhalten zu entnehmen.

Sommersemester 2024

Fallpraxis/ Grundkurstermine

verantwortliche:r Hochschullehrer:in

Öffentliches Recht

19.02.2024
(Abgabe der Arbeit Woche vom 02.04.2024/14. KW)
Prof. Dr. Michael Germann

Zivilrecht

./../.

Strafrecht

19.02.2024
(Abgabe der Arbeit Woche vom 02.04.2024/14. KW)
Henning Lorenz (LS Rosenau)
Übung für FortgeschritteneTermin 1. Klausur
jeweils 14.00-17.00 Uhr
HS XXII und XXIII (Audimax)
Termin 2. Klausur
jeweils 14.00-17.00 Uhr
HS XXII und XXIII (Audimax)
verantwortlicher Hochschullehrer

Zivilrecht

09.02.2024
(Abgabe der Arbeit Woche vom 08.04.2024/15. KW)
03.05.202407.06.2024Prof. Dr. Daniel Ulber

Strafrecht

13.02.2024
(Abgabe der Arbeit Woche vom 08.04.2024/15. KW)
10.05.202414.06.2024PD Dr. Victoria Ibold

Öffentliches Recht

16.02.2024
(Abgabe der Arbeit Woche vom 08.04.2024/15. KW)
17.05.202421.06.2024Prof. Dr. Marcel Kau/Prof. Dr. Winfried Kluth

"Kleine" Hausarbeiten

Allgemeine Informationen

Für Studierende, die vor dem WS 2021/22 immatrikuliert wurden, gilt:

Es muss jeweils eine "kleine Hausarbeit" pro Rechtsgebiet erfolgreich absolviert werden.

Für Studierende, die ab dem WS 2021/22 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden, gilt:

Die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt voraus:

1. im Öffentlichen Recht:

einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit im  Grundkurs Öffentliches Recht sowie das Bestehen der fachlich  entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren

2. im Zivilrecht und im Strafrecht:

einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit  entweder im Zivilrecht oder im Strafrecht sowie das Bestehen der  fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausur

Angeboten werden künftig in jeder vorlesungsfreien Zeit:

1. eine "kleine" Hausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht

2. eine „kleine“ Hausarbeit im Strafrecht in den Semesterferien nach dem Wintersemester, eine „kleine“ Hausarbeit im Zivilrecht in den Semesterferien nach dem Sommersemester.

Dies gilt mit einer Übergangsfrist ab dem Sommersemester 2022. Nach dem Wintersemester 2021/22 wird noch eine "kleine" Hausarbeit im Zivilrecht angeboten. Danach werden "kleine" Hausarbeiten im Zivilrecht nur noch nach dem Sommersemester angeboten.

Empfohlen wird in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Fachsemesters mit der ersten Hausarbeit zu beginnen.

Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.

Grundkurs Öffentliches Recht

Die Grundkurse Öffentliches Recht I und II findet im Rahmen der Vorlesungen "Staatsorganisationsrecht" im ersten Semester und "Grundrechte" im zweiten Semester statt. In beiden Semestern besteht die Möglichkeit eine zugehörige "kleine Hausarbeit" in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben.

Strafrechtliche Fallpraxis

Die strafrechtliche Fallpraxis baut auf der Vorlesung "Strafrecht I" auf, begleitet die Vorlesung „Strafrecht  II“ und dient der Praxis der Fallbearbeitung. Die "kleine strafrechtliche Hausarbeit" ist daher geeignet, um sie in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters nach dem Wintersemester zu schreiben.

Zivilrechtliche Fallpraxis

Die fallbezogene professorale Ausbildung findet im Rahmen der Vorlesungen "Schuldrecht I" im zweiten Semester und "Schuldrecht II" im dritten Semester statt. Nach dem Sommersemester besteht die Möglichkeit eine zugehörige "kleine Hausarbeit" in der vorlesungsfreien Zeit zu schreiben.

Sachverhalte für "kleine" Hausarbeiten für SoSe 2024
-online ab 19.02.2024-

Strafrechtliche Fallpraxis SoSe 2024
-Audsgabe des Sachverhalts ab 19.02.2024-

Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA Strafrechtliche Fallpraxis SoSe 2024.pdf (372,8 KB)  vom 19.02.2024

Zivilrechtliche Fallpraxis SoSe 2024
-keine Hausarbeit im SoSe 2024-

Grundkurs Öffentliches Recht SoSe 2024
-Ausgabe des Sachverhalts ab 19.02.2024-

Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA Grundkurs Öffentliches Recht SoSe 2024.pdf (154,6 KB)  vom 19.02.2024

Übungen für Fortgeschrittene

Allgemeine Informationen

Um für das Examen zugelassen zu werden, muss gemäß § 9 Abs. 3 JAPrO in jedem Rechtsgebiet eine bestandene "Übung für Fortgeschrittene" nachgewiesen werden. Diese setzt sich jeweils aus einer Klausur und einer großen Hausarbeit zusammen.

In den Übungen für Fortgeschrittene werden in jedem Semester jeweils zwei Klausuren während der Vorlesungszeit und eine große Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Klausuren sind unabhängig voneinander wahrnehmbar, sodass eine Teilnahme an der zweiten Klausur auch ohne die Teilnahme an der ersten Klausur möglich ist.

Es ist nicht erforderlich, die Klausur und dazugehörige Hausarbeit innerhalb eines Semesters oder in einer bestimmten Reihenfolge zu absolvieren. Eine bestandene Leistung (Hausarbeit oder Klausur) verfällt nicht. Eine erneute Teilnahme ist auch nach bestandener Prüfung jederzeit möglich. Alle Ergebnisse sind im Löwenportal abrufbar.

Die Anzahl der Prüfungsversuche ist unbegrenzt. Daher werden nicht bestandene Leistungen nicht im Löwenportal verbucht.

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene sind die jeweils fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsleistungen und die bestandene fallpraktische Übung des jeweiligen Rechtsgebietes (kleine Hausarbeit).

Veranstaltungen

Sachverhalte für Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen SoSe 2024

Übung für Fortgeschrittene - Zivilrecht SoSe 2024
-Ausgabe des Sachverhalts ab 09.02.2024-

Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Zivilrecht SoSe 2024.pdf (688,9 KB)  vom 09.02.2024

Übung für Fortgeschrittene - Öffentliches Recht SoSe 2024
-Ausgabe des Sachverhalts ab 16.02.2024-

Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Öffentliches Recht.pdf (458,6 KB)  vom 16.02.2024

Übung für Fortgeschrittene - Strafrecht SoSe 2024
-Ausgabe des Sachverhalts erfolgt ab 13.02.2024-

Download Sachverhalt:
Sachverhalt HA FÜ Strafrecht SoSe 2024.pdf (371,1 KB)  vom 13.02.2024

Remonstration

Die Remonstration muss eine Begründung enthalten, weshalb dem Prüfling die Bewertung als ungerechtfertigt erscheint. Die Frist für Remonstrationen gegen die Bewertung einer Hausarbeit oder Klausur wird jeweils über den Lehrstuhl bekannt gegeben.

Die Remonstrationen gegen Leistungen aus den Übungen sind jeweils am Lehrstuhl abzugeben.

Es gilt damit im Einzelnen folgendes:

Die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt voraus:

1. im Öffentlichen Recht:

einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren

2. im Zivilrecht und im Strafrecht:

einen Leistungsnachweis über eine bestandene ("kleine") Hausarbeit entweder im Zivilrecht oder im Strafrecht sowie das Bestehen der fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren

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