Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Magisterstudium

Aufbaustudiengang „Legum Magister“ (LL.M.)

Die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet Studierenden mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium ein Aufbaustudium mit dem Abschluss „Legum Magister“ bzw. „Legum Magistra“ (LL.M.) an. Die Studierenden lernen die Grundzüge des deutschen Rechts kennen, vertiefen ein Rechtsgebiet exemplarisch und werden zum wissenschaftlichen Arbeiten im deutschen Recht befähigt. Der Studiengang vermittelt damit einen ausgezeichneten Zugang zum deutschen Rechtsdenken und zur deutschen Rechtssprache.

Das Studium dauert bis zu drei Semester. Es wird durch eine Magisterarbeit, die spätestens bis zum Ende des dritten Semesters abzugeben ist, sowie mit einer sich anschließenden mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Der Aufbaustudiengang erfährt eine stetig zunehmende Nachfrage durch ausländische Studierende aus unterschiedlichen Ländern. Halle bietet ihnen ausgezeichnete Studienmöglichkeiten sowie angenehme Wohnverhältnisse und Lebensbedingungen. Namentlich die vielfältigen Studienangebote, die individuelle Betreuung und die modernen Universitätseinrichtungen erfreuen sich großer Beliebtheit unter den ausländischen Gästen.

I. Die Stadt Halle (Saale)

Die Stadt Halle   , die im Jahr 2006 ihr 1200-jähriges Jubiläum gefeiert hat, ist eine traditionsreiche Salzsiederstadt. Sie ist nicht nur seit vielen Jahrhunderten ein wichtiger Standort des Handwerks und des Handels, sondern auch ein Zentrum der Bildung, der Forschung und der Lehre. Seit 1694 ist Halle Universitätsstadt. Die Stadt ist ferner Sitz der Leopoldina, der ältesten naturwissenschaftlichen Gelehrtenvereinigung der Welt. Die Stadt liegt an der Saale, umgeben von einer reizvollen Landschaft, unweit des Harzes. Halle ist reich an bedeutenden Zeugnissen der Kunst und Kultur, vor allem an Bauwerken aus der Zeit der Gründerzeit. Bekannt geworden ist die Stadt auch durch ihr vielfältiges kulturelles Leben, etwa durch die jährlichen internationalen Händel-Festspiele.

II. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist aus der Vereinigung zweier traditionsreicher Hochschulen hervorgegangen: der im Jahre 1502 gegründeten Universität Wittenberg und der Universität Halle, die im Jahre 1694 gegründet wurde. Beide Hochschulen hatten entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des geistigen Lebens und Rechtsdenkens in Europa. Der Universität zu Wittenberg kam vor allem eine herausragende Stellung für die Ausbreitung der Reformation und der Entwicklung des Humanismus zu; die Universität Halle erlangte hohes Ansehen als Zentrum der Frühaufklärung.

III. Der Aufbaustudiengang „Legum Magister“ (LL.M.)

1. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Zulassung zum Aufbaustudium sind:

  • der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland, das dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums gleichwertig ist sowie
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Niveau C1:
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe 2 (DSD II)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang: Stufe 2 (DSH-2)
  • TestDaF 4-4-4-4
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C2: GDS

2. Betreuung

Die Studierenden können sich unter den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen der Fakultät einen Betreuer oder eine Betreuerin auswählen, der oder die während der Studienzeit neben dem Prüfungsamt als Ansprechpartner für Fragen zum Studium und der Abschlussprüfung dient.

3. Inhalt des Studiums

Die Studierenden haben während ihres Studiums im Umfang von 20 Semesterwochenstunden Vorlesungen aus zwei der drei Teilbereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu besuchen, davon drei Vorlesungen für die ersten beiden Semester aus den beiden Teilbereichen. Außerdem ist eine Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vorgesehen.

4. Prüfung

Das Aufbaustudium wird mit einer Magisterprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Magisterarbeit hat die Bearbeitung eines rechtswissenschaftlichen Themas zum Gegenstand, muss in deutscher Sprache abgefasst sein und spätestens nach dem Ende des dritten Semesters abgegeben werden.

Hat der Studierende die Pflichtveranstaltungen besucht und die Magisterarbeit bestanden, wird er zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Rechtsgebiet, dem das Thema der Magisterarbeit zuzurechnen ist und ein weiteres Rechtsgebiet aus dem Bereich der Pflichtfächer. Das zu prüfende Pflichtfach kann der jeweilige Kandidat bzw. die Kandidatin selbst wählen.

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Antrag Zulassung Magisterprüfung.pdf (91 KB)  vom 14.06.2022

5. Termine

Die Aufnahme des Aufbaustudiums ist zum Wintersemester eines jeden Jahres möglich.
Einzelheiten zu dem Studiengang können Sie der Magisterprüfungsordnung ( MagO ) vom 19.01.2001 entnehmen.

6. Bewerbung

Ihre Bewerbungen für den Aufbaustudiengang richten Sie bitte an das Immatrikulationsamt - Internationale Studierende der Universität.

Bitte beachten Sie die dortigen Informationen und Hinweise. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Uni-Assist   .

Kontakt

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Immatrikulationsamt - Internationale Studierende

Raum 1 Löwengebäude, Infothek, Foyer
Universitätsplatz 10
06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55 21 519
Telefon: +49 345 55 21 314

IV. Ansprechpartner

Leiterin des Prüfungsamtes:

Kontakt

Julia Reimers
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich
Prüfungsamt

Universitätsplatz 10a
06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55 - 23 101

Magisterbeauftragter (kommissarisch):

Kontakt

Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

Universitätsplatz 3-5
06108 Halle (Saale)

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