Sozialrecht II/III
Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Wolfhard Kohte; Dr. Ernst Hauck
Dienstag, wöchentlich 16.00 - 18.00 Uhr,
HS B [Mel]
Allgemeines
Sozialrecht II
In dieser Lehrveranstaltung stehen die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Kreis der versicherten Personen, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vorgestellt. Dies gibt zugleich Gelegenheit, anhand aktueller Fälle z.B. den Krankheitsbegriff, die Leistungserbringung bei neuen Behandlungsmethoden und die Bestimmungen zur Selbstbeteiligung der Patienten, aber auch den Stellenwert von Prävention und Rehabilitation in der GKV zu erörtern.
Der zweite Schwerpunkt der Lehrveranstaltung wird das Leistungsrecht der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Daher werden in der Vorlesung auch das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Kreis der versicherten Personen sowie die Regeln der Pflegebedürftigkeit und der Umfang der gesetzlichen Leistungen vorgestellt. Auf die aktuellen gesetzlichen Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.2015 in Kraft treten sollen, wird ebenfalls eingegangen.
Die Vorlesung gehört zu den Grundveranstaltungen für den Schwerpunktbereich Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht und für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht. Sie findet vom 14.10. bis zum 09.12. zweistündig statt.
Zum Semesterabschluss wird eine gemeinsame Klausur mit den Veranstaltungen Sozialrecht III angeboten.
Auf Literatur zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung wird in der ersten Veranstaltung am 11.10.2011 eingegangen; unverzichtbar ist eine aktuelle Ausgabe des dtv-Bands Sozialgesetze dtv 5024.