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Arbeits- und sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltungen WS 2015/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Wintersemesters wollen wir Sie auf das neue Programm der arbeits-und sozialrechtlichen Fortbildungsveranstaltung hinweisen.

Am Dienstag, dem 01.12.2015, referiert um 16:15 Uhr
im Hörsaal A (Melanchthonianum)
Frau Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber,
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
zum Thema
"Vom 1. zum 2. Pflegestärkungsgesetz - der erwartete Umbruch?"

Am Montag, dem 11.01.2016 referiert um 16:15 Uhr
im Hallischen Saal (Burse zur Tulpe)
Frau Karin Spelge, Richterin am Bundesarbeitsgericht
zum Thema
"Der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz behinderter Menschen –
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung bei HIV-Infektion
(6 AZR 190/12) und dessen Folgen"

Frau Kuhn-Zuber hat umfangreich zum Pflegeversicherungsrecht gearbeitet und veröffentlicht. U.a. kommentiert sie zentrale Bestimmungen im Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, den sie selbst auch mitherausgibt. Frau Kuhn-Zuber wird zu den aktuellen Reformen der Pflegeversicherung referieren. Es gibt zahlreiche Änderungen im Pflegerecht. Das Erste Pflegestärkungsgesetz trat bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die Referentin wird einen Überblick zu den erweiterten Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben. Inzwischen ist der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag behandelt worden. Zentrales Regelungsanliegen wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sein. Auch die damit absehbaren Veränderungen wird Frau Kuhn-Zuber kritisch analysieren.
Frau Spelge ist zurzeit Mitglied des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts. Sie war maßgeblich an der Grundsatzentscheidung über die Kündigung eines symptomlos HIV-Infizierten beteiligt. Die Begründung des Urteils hat neue Maßstäbe in der Anwendung des europäischen Antidiskriminierungsrechtes wie auch zur Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt. Die Rechtspflicht zu angemessenen Vorkehrungen durch den Arbeitgeber ist in der Entscheidung erstmals höchstrichterlich klar begründet. Frau Spelge, durch zahlreiche Vorträge und Publikationen im Arbeitsrecht ausgewiesen, wird die Entscheidung und deren Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Rechtsprechung behandeln.
In bewährter Kooperation haben wir Ihnen auch das Programm für die Ringvorlesung „Rehabilitation“, das nächste Mal am 11.11.2015, beigefügt. Hinweisen möchten wir außerdem auf das am 6. November 2015 stattfindende Rehabilitationswissenschaftliche Symposium des Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften SAT zum Thema „Integration der Perspektiven von Betroffenen und externen Professionals in der Rehabilitation“. Das Programm finden Sie unter http://www.reha-verbund-sat.uni-halle.de/index.php/homepage/veranstaltungen-und-termine/gfr-sat-symposium.
Zu guter Letzt gestatten wir uns noch den Hinweis auf eine Veranstaltung des Halleschen Forums Migrationsrecht. Hannah Tewocht und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breidenbach referieren am 17. November 2015 zum Thema „Das Alimanovic-Urteil des EuGH, Europarechtliche Grundlagen des Sozialleistungsbezugs von Unionsbürgern sowie Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Praxis“. Die Veranstaltung findet im Hörsaal XIII (Löwengebäude), Universitätsplatz 8-9, ab 18:15 Uhr statt.
Ich würde mich zusammen mit meinen Kollegen Prof. Dr. Wolfhard Kohte und Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe freuen, wenn Sie unsere Veranstaltungen besuchen.

Viele Grüße,

Katja Nebe

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