Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Arbeits- und sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltungen Wintersemester 2014/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.1.2015 referiert – um 16.15  Uhrin der Dozentenbibliothek  Zivilrecht – im Thomasianum, Universitätsplatz 10a

Herr  Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel,

zu dem Thema

„Die  Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtsprechung und in der  aktuellen Reformdebatte"“.

Sowohl Deutschland als auch die  Europäische Union haben die  Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen  (UN-BRK)  ratifiziert. Die UN-BRK ist damit sowohl in Deutschland als auch für   die Europäische Union geltendes Recht. Mit der UN-BRK hat der Prozess  zur  verbesserten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen  eine neue  Dynamik erfahren. Die Politik und Gesellschaft reagieren,  indem für die  verschiedenen Bereiche Aktionspläne zur Umsetzung der  völkerrechtlichen  Vorgaben aufgestellt werden. Die Rechtsprechung muss  sich mit konkreten Fragen  nach der Bedeutung der UN-BRK für das  geltende Recht, auch für die  Sozialgesetzbücher und das gesamte  Arbeitsrecht befassen. Auch vom Europäischen  Gerichtshof liegen erste  Entscheidungen zum Einfluss der Konvention auf das  supranationale Recht  vor. Jüngst ging das Urteil zur Adipositas als Behinderung  durch die  Presse. Vom Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung zur   Wartezeitkündigung eines mit Aids infizierten Beschäftigten für Aufsehen  gesorgt.  Im Sozialrecht zeichnen sich Grenzen ab, wenn es um die  Durchsetzung konkreter  Leistungsansprüche geht. Deshalb wird es in der  aktuellen Reform des  Teilhaberechtes auch darum gehen müssen, die  Vorgaben der UN-BRK wirksam und  besser sichtbar im geschriebenen  deutschen Recht zu verankern, um die Teilhabe  und Inklusion behinderter  Menschen weiter zu stärken.

Wir werden die Ringvorlesung im  Sommersemester voraussichtlich mit  Veranstaltungen zum Mindestlohn und zur  sozialrechtlichen Förderung  der Berufsbildung fortsetzen.

In bewährter Kooperation haben wir  Ihnen auch die Einladung zur  nächsten rehabilitationswissenschaftlichen  Ringvorlesung beigefügt, die  schon am morgigen 14.1. stattfinden wird. Ich  würde mich zusammen mit  meiner Kollegin Prof. Dr. Katja Nebe sowie mit meinen  Kollegen Prof.  Dr. Armin Höland und Prof. Dr. Reimund Schmidt - De Caluwe  freuen, wenn  Sie auch in Zukunft unsere Veranstaltungen besuchen.

Viele Grüße

Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Arbeits- und sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltungen

Wintersemester 2014/2015

Sehr geehrte Damen  und Herren,

am 15.12.2014 referiert – um 16.15 Uhr – im Hörsaal XXI im Melanchthonianum

Herr Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht,

zu dem Thema

„Gesetzlicher Mindestlohn – Überblick über das neue  Mindestlohngesetz“.

Die  Kodifikation eines gesetzlichen Mindestlohns gilt als eine der  wichtigsten Änderungen  des deutschen Arbeitsrechts in den letzten  Jahren, so dass es selbstverständlich  ist, dass wir rechtzeitig einen  ersten Überblick über dieses Gesetz geben,  damit sich alle Beteiligten  auf diese Situation einrichten können. Unser  Referent ist seit mehreren  Jahren Mitglied des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts,  der bereits  mehrfach Entscheidungen zum Mindestlohn nach dem  Arbeitnehmerentsenderecht  getroffen hat und Parallelen und Unterschiede  herausarbeiten wird.

Unser  Thema betrifft nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das  Sozialrecht. Seit  einigen Jahren nutzen einige aktive Jobcenter in  Übereinstimmung mit einer Weisung  der BA den Anspruchsübergang nach §  115 SGB X, um das rechtmäßig geschuldete  Arbeitsentgelt einzuklagen,  wenn bei „Aufstockern“ in dieser Höhe Arbeitslosengeld  II gezahlt  worden ist. Wir haben Ihnen dazu einige aktuelle Informationen  beigefügt.  Da im Beitragsrecht der Sozialversicherung das  Entstehungsprinzip gilt, sind  die Beiträge nicht an den möglicherweise  niedrigeren Entgeltzahlungen, sondern  an dem im Gesetz vorgeschriebenen  Mindestlohn zu bemessen. Die Dokumentationspflichten,  die nach § 17  MiLoG bei geringfügiger Beschäftigung iSd § 8 SGB IV zu beachten  sind,  können zu deutlichen Änderungen in der betrieblichen Praxis führen.

Wie Sie  aus dem Briefkopf sehen, hat sich bei uns einiges  geändert. Seit dem 01.10.2014  ist Frau Kollegin Nebe Inhaberin der  Professur für Bürgerliches Recht,  Arbeitsrecht und Recht der sozialen  Sicherheit an unserer Fakultät. Sie kennt  unsere  Fortbildungsveranstaltungen aus ihrer früheren Zeit in Halle und bietet   Ihnen Gewähr, dass wir unsere Fortbildungsveranstaltungen auch in den  nächsten  Jahren engagiert fortsetzen werden. Am 22. Januar werden wir  um 16.15 Uhr in  der Dozentenbibliothek Zivilrecht - Universitätsplatz  10a - eine weitere Veranstaltung  mit Prof. Dr. Felix Welti aus Kassel  zur Bedeutung der  UN-Behindertenrechtskonvention durchführen. In  bewährter Kooperation haben wir  Ihnen auch die Einladung zur nächsten  rehabilitationswissenschaftlichen  Ringvorlesung beigefügt, die am  26.11. stattfinden wird. Ich würde mich  zusammen mit meiner Kollegin  Prof. Dr. Katja Nebe sowie mit meinen Kollegen  Prof. Dr. Armin Höland  und Prof. Dr. Reimund Schmidt - De Caluwe freuen, wenn  Sie auch in  diesem Semester unsere Veranstaltungen besuchen.

Viele Grüße
Prof. Dr. Wolfhard  Kohte

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