Arbeits- und sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltungen Wintersemester 2014/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.1.2015 referiert – um 16.15 Uhr – in der Dozentenbibliothek Zivilrecht – im Thomasianum, Universitätsplatz 10a
Herr Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel,
zu dem Thema
„Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtsprechung und in der aktuellen Reformdebatte"“.
Sowohl Deutschland als auch die Europäische Union haben die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Die UN-BRK ist damit sowohl in Deutschland als auch für die Europäische Union geltendes Recht. Mit der UN-BRK hat der Prozess zur verbesserten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen eine neue Dynamik erfahren. Die Politik und Gesellschaft reagieren, indem für die verschiedenen Bereiche Aktionspläne zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben aufgestellt werden. Die Rechtsprechung muss sich mit konkreten Fragen nach der Bedeutung der UN-BRK für das geltende Recht, auch für die Sozialgesetzbücher und das gesamte Arbeitsrecht befassen. Auch vom Europäischen Gerichtshof liegen erste Entscheidungen zum Einfluss der Konvention auf das supranationale Recht vor. Jüngst ging das Urteil zur Adipositas als Behinderung durch die Presse. Vom Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung zur Wartezeitkündigung eines mit Aids infizierten Beschäftigten für Aufsehen gesorgt. Im Sozialrecht zeichnen sich Grenzen ab, wenn es um die Durchsetzung konkreter Leistungsansprüche geht. Deshalb wird es in der aktuellen Reform des Teilhaberechtes auch darum gehen müssen, die Vorgaben der UN-BRK wirksam und besser sichtbar im geschriebenen deutschen Recht zu verankern, um die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen weiter zu stärken.
Wir werden die Ringvorlesung im Sommersemester voraussichtlich mit Veranstaltungen zum Mindestlohn und zur sozialrechtlichen Förderung der Berufsbildung fortsetzen.
In bewährter Kooperation haben wir Ihnen auch die Einladung zur nächsten rehabilitationswissenschaftlichen Ringvorlesung beigefügt, die schon am morgigen 14.1. stattfinden wird. Ich würde mich zusammen mit meiner Kollegin Prof. Dr. Katja Nebe sowie mit meinen Kollegen Prof. Dr. Armin Höland und Prof. Dr. Reimund Schmidt - De Caluwe freuen, wenn Sie auch in Zukunft unsere Veranstaltungen besuchen.
Viele Grüße
Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Arbeits- und sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltungen
Wintersemester 2014/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.12.2014 referiert – um 16.15 Uhr – im Hörsaal XXI im Melanchthonianum
Herr Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht,
zu dem Thema
„Gesetzlicher Mindestlohn – Überblick über das neue Mindestlohngesetz“.
Die Kodifikation eines gesetzlichen Mindestlohns gilt als eine der wichtigsten Änderungen des deutschen Arbeitsrechts in den letzten Jahren, so dass es selbstverständlich ist, dass wir rechtzeitig einen ersten Überblick über dieses Gesetz geben, damit sich alle Beteiligten auf diese Situation einrichten können. Unser Referent ist seit mehreren Jahren Mitglied des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts, der bereits mehrfach Entscheidungen zum Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsenderecht getroffen hat und Parallelen und Unterschiede herausarbeiten wird.
Unser Thema betrifft nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Sozialrecht. Seit einigen Jahren nutzen einige aktive Jobcenter in Übereinstimmung mit einer Weisung der BA den Anspruchsübergang nach § 115 SGB X, um das rechtmäßig geschuldete Arbeitsentgelt einzuklagen, wenn bei „Aufstockern“ in dieser Höhe Arbeitslosengeld II gezahlt worden ist. Wir haben Ihnen dazu einige aktuelle Informationen beigefügt. Da im Beitragsrecht der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip gilt, sind die Beiträge nicht an den möglicherweise niedrigeren Entgeltzahlungen, sondern an dem im Gesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu bemessen. Die Dokumentationspflichten, die nach § 17 MiLoG bei geringfügiger Beschäftigung iSd § 8 SGB IV zu beachten sind, können zu deutlichen Änderungen in der betrieblichen Praxis führen.
Wie Sie aus dem Briefkopf sehen, hat sich bei uns einiges geändert. Seit dem 01.10.2014 ist Frau Kollegin Nebe Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an unserer Fakultät. Sie kennt unsere Fortbildungsveranstaltungen aus ihrer früheren Zeit in Halle und bietet Ihnen Gewähr, dass wir unsere Fortbildungsveranstaltungen auch in den nächsten Jahren engagiert fortsetzen werden. Am 22. Januar werden wir um 16.15 Uhr in der Dozentenbibliothek Zivilrecht - Universitätsplatz 10a - eine weitere Veranstaltung mit Prof. Dr. Felix Welti aus Kassel zur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention durchführen. In bewährter Kooperation haben wir Ihnen auch die Einladung zur nächsten rehabilitationswissenschaftlichen Ringvorlesung beigefügt, die am 26.11. stattfinden wird. Ich würde mich zusammen mit meiner Kollegin Prof. Dr. Katja Nebe sowie mit meinen Kollegen Prof. Dr. Armin Höland und Prof. Dr. Reimund Schmidt - De Caluwe freuen, wenn Sie auch in diesem Semester unsere Veranstaltungen besuchen.
Viele Grüße
Prof. Dr. Wolfhard Kohte