Pflegerecht
Sommersemester 2012
Claudia Beetz
Dienstag, wöchentlich 12.00 - 14.00 Uhr,
Seminarraum I (Juridicum), erster Termin: 10.04.
Allgemeines
Die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland ist nicht erst mit der Pflegereform im Jahr 2008 in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt, sondern ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Der aktuelle Bezug zeigt sich darin, dass die Bundesregierung im November 2011 die lange angekündigten Eckpunkte der Pflegereform verabschiedet hat und nunmehr im Januar 2012 einen Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung erstellt wurde. Dies ist auch dringend notwendig, da die Anzahl der pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung weiter steigen und die Leistungen des SGB XI, des jüngsten Zweiges der Sozialversicherung, daher für immer mehr Menschen von Bedeutung sein wird.
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung wird zunächst das Leistungsrecht des SGB XI mit den ergänzenden Regelungen im Krankenversicherungs- und Sozialhilferecht stehen. Die einzelnen Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen (z. B. soziale Absicherung bei der Pflegezeit) werden dabei anhand von Fällen, die sich an aktuellen Gerichtsentscheidungen orientieren, dargestellt. Da die Situation vieler Pflegebedürftiger geprägt ist durch Heimunterbringung und die Bestellung eines Betreuers, werden auch Grundkenntnisse im Heimvertragsrecht und Betreuungsrecht anhand konkreter Fallbesprechungen vermittelt. Auf die besonderen verfahrensrechtlichen Grundsätze im Betreuungsrecht (FamFG) wird dabei ebenfalls eingegangen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung erfolgt eine Einführung in das Leistungserbringerrecht des SGB XI (Wer darf auf Kosten der Pflegeversicherung Pflegeleistungen erbringen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?) sowie in die Thematik der Qualitätssicherung in der Pflege.