Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Pflegerecht

Sommersemester 2012

Claudia Beetz
Dienstag, wöchentlich 12.00 - 14.00 Uhr,
Seminarraum I (Juridicum), erster Termin: 10.04.

Allgemeines

Die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland  ist nicht erst  mit der Pflegereform im Jahr 2008 in das Blickfeld der  Öffentlichkeit  gerückt, sondern ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema.  Der  aktuelle Bezug zeigt sich darin, dass die Bundesregierung im November  2011 die  lange angekündigten Eckpunkte der Pflegereform verabschiedet  hat und nunmehr im  Januar 2012 einen Referentenentwurf zur  Neuausrichtung der Pflegeversicherung  erstellt wurde. Dies ist auch  dringend notwendig, da die Anzahl der pflegebedürftiger  Personen in den  nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung weiter   steigen und die Leistungen des SGB XI, des jüngsten Zweiges der   Sozialversicherung, daher für immer mehr Menschen von Bedeutung sein  wird.
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung wird zunächst das  Leistungsrecht  des SGB XI mit den ergänzenden Regelungen im  Krankenversicherungs- und  Sozialhilferecht stehen. Die einzelnen  Leistungsansprüche der  Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen (z. B.  soziale Absicherung  bei der Pflegezeit) werden dabei anhand von Fällen, die  sich an  aktuellen Gerichtsentscheidungen orientieren, dargestellt. Da die   Situation vieler Pflegebedürftiger geprägt ist durch Heimunterbringung  und die  Bestellung eines Betreuers, werden auch Grundkenntnisse im  Heimvertragsrecht  und Betreuungsrecht anhand konkreter  Fallbesprechungen vermittelt. Auf die  besonderen verfahrensrechtlichen  Grundsätze im Betreuungsrecht (FamFG) wird  dabei ebenfalls eingegangen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung erfolgt eine Einführung  in das  Leistungserbringerrecht des SGB XI (Wer darf auf Kosten der   Pflegeversicherung Pflegeleistungen erbringen? Welche Voraussetzungen  müssen  vorliegen?) sowie in die Thematik der Qualitätssicherung in der  Pflege.

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