Staatskirchenrecht und Kirchenrecht – Gegenstände
Übersicht
Staatskirchenrecht
Staatskirchenrecht (oder Religionsverfassungsrecht) ist der Teil des Staats- und Verwaltungsrechts, welcher die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit regelt. Das Grundgesetz schützt die individuelle und die korporative Ausübung dieser Freiheit und stellt rechtliche Institutionen für ihre optimale Entfaltung bereit. Dieser rechtliche Rahmen und seine Umsetzung geraten immer wieder in die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussion: Dürfen in der öffentlichen Schule Kreuze angebracht werden oder muslimische Kopftücher getragen werden? Muß eine Ausnahme vom Tierschutz gemacht werden, um Juden und Muslimen entsprechend ihren Speisegeboten das Schächten (Schlachten ohne Betäubung) von Tieren zu ermöglichen? Darf eine Religionsgemeinschaft einen Arbeitnehmer aus religiösen Gründen entlassen? Sind Religionsunterricht, Kirchensteuer und Militärseelsorge legitim? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht.
Kirchenrecht
Kirchenrecht ist das Recht, in dem die christliche Kirche ihr Handeln ordnet. Es besteht wegen der Vielfalt der Kirche aus einer Vielfalt von Rechtsordnungen – unter anderem auf der Ebene der 23 (ab 1.1.2009: 22) evangelischen Landeskirchen in Deutschland und ihrer Zusammenschlüsse und auf der Ebene der katholischen Weltkirche und ihrer Teilkirchen (Diözesen). Es stellt neben das staatliche Recht eine eigenständige Rechtswelt, die alle Fragen der Legitimation und inhaltlichen Gestalt des Rechts unter ihrem eigenen besonderen Blickwinkel neu aufwirft. Abgesehen davon hat es eine oft unterschätzte Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis, angefangen beim kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht, das in Deutschland für zusammen rund eine Million kirchliche Mitarbeiter gilt. Die Kirchenrechtswissenschaft behandelt Fragen der Geltung und Gestaltung des kirchlichen Rechts und reflektiert vor diesem Hintergrund die Strukturen und Regelungen des geltenden Kirchenrechts. Der Schwerpunkt der Kirchenrechtswissenschaft in Halle liegt – wie es der seit der Reformation an der Universität in Wittenberg und später Halle bestehenden kirchenrechtlichen Tradition entspricht – auf dem evangelischen Kirchenrecht, aber auch das römisch-katholische Kanonische Recht wird im Überblick und vergleichend betrachtet.