Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Illustration: Raffael, Schule von Athen (Ausschnitt)

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Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Studium und Ausbildung

Das regelmäßige Lehrangebot zum Staatskirchenrecht und Kirchenrecht

Vorlesungen

An unserer Juristischen Fakultät werden regelmäßig folgende Vorlesungen gehalten:

Seminare

Dazu werden Seminare mit thematischen Schwerpunkten im Staatskirchenrecht und Kirchenrecht angeboten; bisher:

Auch in Seminare mit anderem thematischen Schwerpunkt kann in aller Regel ein Referat mit staatskirchenrechtlichem oder kirchenrechtlichem Bezug eingepaßt werden.

Alle diese Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich für Studenten aller Semester geeignet. Die inhaltliche Ausgestaltung läßt sich im allgemeinen gut den Vorkenntnissen der Teilnehmer anpassen.

Staatskirchenrecht und Kirchenrecht als Grundlagenfach

Lehrveranstaltungen im Staatskirchenrecht und Kirchenrecht sind Lehrveranstaltungen, in denen im Sinne der Grundlagenfächer gemäß § 5 III Zwischenprüfungsordnung geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung an Einzelthemen exemplarisch behandelt werden.

Sie können den Leistungsnachweis nach § 5 III Zwischenprüfungsordnung (Grundlagenschein) erwerben

  • in einer Semesterabschlußklausur nach den Vorlesungen im Staatskirchenrecht und im Kirchenrecht,
  • durch Teilnahme an einem Seminar mit einem Referat über ein entsprechendes Thema.

Staatskirchenrecht und Kirchenrecht im Schwerpunktbereich

Sie können sich speziell im Staatskirchenrecht und Kirchenrecht qualifizieren. „Staat, Kirche, Kultur “ ist ein Wahlbereich im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ nach § 13 II Nr. 5c) der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 9. Juli 2003. Das bedeutet:

  • Die universitäre Prüfung im Schwerpunktbereich geht mit einer Gewichtung von 30% in Ihr Juristisches Examen ein. Sie können die hierfür maßgeblichen Leistungen zu einem im wesentlichen von Ihnen bestimmten Anteil in den Fächern Staatskirchenrecht und Kirchenrecht erbringen.
  • Für den Schwerpunktbereich ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 16 SWS (Semesterwochenstunden) vorgesehen. Wenn Sie den Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ wählen und sich hier den Wahlbereich „Staat, Kirche, Kultur“ aussuchen, stehen neben den Pflichtfächern des Schwerpunktbereichs (6 SWS) folgende Wahlbereichsfächer (je 2 SWS, zusammen 8 SWS) auf dem Programm:
  1. Staatskirchenrecht
  2. Kirchenrecht
  3. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht
  4. Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturrecht
  • Die übrigen 2 SWS werden durch ein Seminar zu einem Thema aus dem Schwerpunktbereich abgedeckt. Hierfür stehen Ihnen also wiederum Seminare zu staatskirchenrechtlichen und kirchenrechtlichen Themen zur Auswahl.
  • Für Ihre Abschlußarbeit nach § 15 SPO können Themen im Bereich des Staatskirchenrechts und Kirchenrechts, insbesondere auch des Kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts ausgegeben werden. Abschlußarbeiten im Bereich des Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturrecht können mit einem Bezug auf staatskirchenrechtliche oder kirchenrechtliche Fragen angelegt werden. Das gleiche gilt auch für Arbeiten zu den Pflichtfächern des Schwerpunktbereichs, also Europarecht, Verwaltungslehre bzw. Öffentliches Dienstrecht und Staatshaftungsrecht. Wenn Sie sich für eine wissenschaftliche Abschlußarbeit im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung – Staat, Kirche, Kultur“ anmelden und Prof. Germann als Prüfer angeben, benötigen Sie keine gesonderte Prüferbestätigung: Prof. Germann hat gegenüber dem Prüfungsamt seine generelle Bereitschaft erklärt, als Prüfer im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung – Staat, Kirche, Kultur“ zugeteilt zu werden und Aufgaben auszugeben.

Mit einem Examen, das Ihnen ein spezielles Profil im Staatskirchenrecht und Kirchenrecht bescheinigt, sind Sie als ein vielseitig befähigter Jurist ausgewiesen. Bei Bewerbungen um einen der vielen juristischen Berufe mit staatskirchenrechtlichen oder kirchenrechtlichen Qualifikationsanforderungen sind Sie ein natürlicher Favorit. Auch für alle anderen juristischen Berufe stechen Sie aus der Masse hervor: Sie haben sich schon im Studium als fähig erwiesen, die ausgetretenen Pfade zu verlassen und einen eigenen, unkonventionellen und anspruchsvollen Weg in Ihrer juristischen Ausbildung zu gehen.

Die Juristische Fakultät in Halle ist die erste der wenigen Fakultäten in Deutschland, die Ihnen diese Profilierungsmöglichkeit im Staatskirchenrecht und Kirchenrecht bieten.

Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in der Praktischen Studienzeit

Wenn Sie sich für die Ableistung der Praktischen Studienzeit nach § 12 JAPrVO LSA 2003    bei einer kirchlichen Stelle interessieren, wird Sie der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Halle mit Rat und Tat unterstützen.

Bitte Sie sich frühzeitig, wenn Sie diese Option erwägen.

Ein Beispiel aus der Vielfalt der Möglichkeiten ist ein Praktikum in der Vertretung der EKD in Brüssel   .

Informieren Sie sich bei den Praktikumsberichten über Erfahrungen, die andere mit einem Praktikum bei einer kirchlichen Stelle gemacht haben!

Staatskirchenrecht und Kirchenrecht für Theologiestudenten

Studenten der Theologie sind in den Vorlesungen und Seminaren zum Staatskirchenrecht und Kirchenrecht besonders herzlich willkommen. Die Begegnung zwischen Juristen und Theologen bereichert das Studium auf beiden Seiten um eine interdisziplinäre Dimension. Theologen dürfen sich von der juristischen Perspektive auf das kirchliche Handeln neue Aspekte für das Verständnis seiner theologischen Intentionen wie seiner gesellschaftlichen Bezüge erwarten. Für Theologen sind übrigens das Staatskirchenrecht und das Kirchenrecht von einer praktischen Bedeutung, die spätestens im Pfarramt bewußt wird – dann allerdings manchmal etwas zu spät. In den Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät sowie in interdisziplinär zusammen mit Kollegen der Theologischen Fakultät angebotenen Seminaren gewinnen Theologiestudenten einen frühen Einblick in die rechtlichen Aspekte des kirchlichen Handelns.

Lehramtsstudenten mit dem Fach Religion werden sich besonders für den rechtlichen Rahmen des Religionsunterrichts interessieren. Er wird in der Vorlesung Staatskirchenrecht und in passenden Seminaren eingehend behandelt. Darüber hinaus bieten die Lehrveranstaltungen im Kirchenrecht einen besonderen Einblick in die Lebenswirklichkeit, in deren Kontext auch der Religionsunterricht steht.

Staatskirchenrecht und Kirchenrecht im Referendariat

Zu den möglichen Ausbildungsstellen für die Pflichtstation nach § 37 II Nr. 4, IV JAPrVO LSA 2003 sind auch kirchliche Stellen zu zählen. Bei ihnen kann außerdem die Wahlstation nach § 38 JAPrVO LSA 2003 abgeleistet werden, etwa für die Schwerpunkte Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht.


Vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Halle werden diese Möglichkeiten der weiteren beruflichen Profilierung im Juristischen Vorbereitungsdienst mit Rat und Tat unterstützt. Bitte Sie sich frühzeitig, wenn Sie diese Option erwägen.

Ein Beispiel aus der Vielfalt der Möglichkeiten ist eine Referendarstation in der Vertretung der EKD in Brüssel   .

Promovieren in Halle mit einer Doktorarbeit zum Staatskirchenrecht oder Kirchenrecht

Das Staatskirchenrecht und das Kirchenrecht bieten eine Fülle von Dissertationsthemen.   Beispiele:

  • Die Einführung der Kirchensteuer als Beitrag zur Entflechtung von Staat und Kirche vor 1919
  • Recht der kirchlichen Friedhöfe
  • Bestattungsrecht
  • Arbeiten über die Kirchenrechtswissenschaft in Wittenberg und Halle 1502 bis heute
  • Kirchenrecht im Kirchenkampf der Bekennenden Kirche gegen den Nationalsozialismus 1933–1945
  • Ermessen im Kirchenrecht
  • Das Amt des Universitätspredigers
  • Die Eigentumsverhältnisse an den Domen in Sachsen-Anhalt
  • Rechtsfragen beim Zusammenschluß von Landeskirchen
  • Kirchliche Strukturreformen und Bekenntnisstand
  • Ius liturgicum zwischen Gemeinderecht und obrigkeitlichem Kirchenregiment
  • ...

Wenn Sie die Voraussetzungen der hiesigen Promotionsordnung erfüllen (erforderlichenfalls mit einem im Einzelfall zu erteilenden Dispens) und sich für ein Forschungsthema mit staatskirchenrechtlichem oder kirchenrechtlichem Bezug interessieren, sollten wir darüber sprechen (am besten nach kurzer ).   

Andere Themenvorschläge finden Sie hier.

Weiter: Womit? – Arbeitsmittel

Allgemeine Literaturangaben, Textausgabe, Bibliotheksbestände, Internet-Ressourcen...

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