Lehrstuhl Prof. Germann – Profil
Fachgebiete: Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht
Öffentliches Recht
Das Fachgebiet Öffentliches Recht vertritt der Lehrstuhl von Professor Germann als einer von heute insgesamt fünf öffentlich-rechtlichen Lehrstühlen an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Forschung und Lehre. Dazu gehören grundsätzliche und aktuelle Forschungsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie Lehrveranstaltungen zum Staatsrecht, zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, zur Allgemeinen Staatslehre etc.
Berührungen mit dem Institut für Wirtschaftsrecht und dem dort geführten Studiengang können sich in Gestalt von Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht ergeben.
Ein besonderes Interesse erstreckt sich auf das Datenschutzrecht, das Öffentliche Medienrecht und das Gefahrenabwehrrecht.
Staatskirchenrecht und Kirchenrecht
Mit seiner speziellen Ausrichtung auf die Fächer Staatskirchenrecht und Kirchenrecht führt der Lehrstuhl ein fachliches Profil fort, das von der Gründung der Universität Wittenberg im Jahr 1502 an zum Kernbestand der hier gepflegten Wissenschaft gehörte und gehört. Es verkörpert in besonderer Weise die Identität der Martin-Luther-Universität mit ihren Ursprüngen.
Diese Spezialität – heute zur Verwirklichung eines modernen, säkularen Rechts in der pluralistischen Gesellschaft gefordert, interdisziplinär besonders mit der Theologischen Fakultät vernetzt und in engem Austausch mit der kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Praxis betrieben – macht die Juristische Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu einem herausragenden Standort für die aktuelle Wissenschaft vom Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Mitteldeutschland wie in der gesamtdeutschen Fakultätenlandschaft. Sie verbindet sich auf einmalige Weise mit dem „genius loci“ der akademischen Heimat Martin Luthers, Philipp Melanchthons, Justus Henning Böhmers und vieler anderer „Ahnherren“ des Fachs.
Lesen Sie mehr über das Besondere am Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, die damit zusammenhängenden Berufsbilder sowie die hiesigen Studien- und Forschungsmöglichkeiten!
Chronik
1502–1933
Schon wenige Jahre nach Gründung der Wittenberger Universität hat sie in Sachen Kirchenrecht Schlagzeilen gemacht – keine sehr kirchenrechtsfreundlichen allerdings: Martin Luther hat am 10. Dezember 1520 die kirchlichen Rechtsbücher verbrannt. Warum er das tat und wie es dann doch mit dem Kirchenrecht weiterging, ist eine lange Geschichte. Ganz kurze Stichworte dazu sind im Uni-Magazin scientia halensis 2/2006 unter der Überschrift „Juristen = böse Christen?“ nachlesbar.
Am Lehrstuhl wird eine kleine Chronik der wichtigsten Vertreter des Kirchenrechts bzw. Staatskirchenrechts in Wittenberg und Halle zusammengestellt. Einige lexikalische Angaben sind in Vorbereitung.
Herausragend ist zum Beispiel Justus Henning Böhmer (1674–1749). Böhmer wurde 1701 außerordentlicher Professor an der kurz zuvor gegründeten hallischen Universität, 1711 ordentlicher Professor, 1731 Direktor der Universität. Er stellte das evangelische Kirchenrecht in die Systematik des Kanonischen Rechts, begründete das Kirchenregiment des Landesherrn im Sinne des später so genannten Territorialismus und plädierte für inner- und zwischenkonfessionelle Toleranz. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von dem Bestand der Werke Böhmers im OPAC der ULB. Sein kirchenrechtliches Hauptwerk ist das monumentale, fünfbändige „Ius ecclesiasticum Protestantium“ (1714–36, 5. Aufl. 1756–89).
Zu den kirchenrechtswissenschaftlichen Fernwirkungen Halles kann einer gezählt werden, der 1913–1914 in Halle Jura studierte und in Naumburg sein Examen absolvierte: Hans Liermann. Er wurde später Professor in Erlangen und baute dort das heute nach ihm benannte Institut für Kirchenrecht auf. Liermann erzählt in seiner Autobiographie, daß ihn die Seminare des Rechtsphilosophen Rudolph Stammler in Halle wesentlich geprägt hätten. Liermann hat unter diesem Eindruck als einer der ersten versucht, das evangelische Kirchenrecht vom zeittypischen Positivismus zu lösen. In Halle selbst hat Liermann als Student naturgemäß noch keine wissenschaftlichen Spuren hinterlassen – immerhin: Sein Lehrbuch „Deutsches Evangelisches Kirchenrecht“ von 1933, in dem sein theoretischer Ansatz nachzulesen ist, steht selbstverständlich auch in unserer Juristischen Bibliothek.
1945–1990
Für die Zeit zwischen 1945 und 1990 kann man kaum mit einer gewissenhaften Pflege des Staatskirchenrechts oder Kirchenrechts an der „Staats- und Rechtswissenschaftlichen Sektion“ rechnen. Gleichwohl führt der Altbestand der ULB auch aus dieser Zeit Literatur zum Staatskirchenrecht und Kirchenrecht. Irgend jemand muß sie beschafft haben.
Seit 1993
Bei Wiedererrichtung der Juristischen Fakultät 1993 wurde der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht schon mit dieser Ausrichtung denominiert.
Näher hierzu: Michael Germann, Staatskirchenrechts- und Kirchenrechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät in Halle nach 1993, in: Aktuelle Beiträge zur Rechtswissenschaft und zu ihren geistesgeschichtlichen Grundlagen. Zum 20. Jubiläum der Neugründung der Juristischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, hg. von Heiner Lück, Halle: Universitätsverlag Halle-Wittenberg. 2013 (Hallesche Schriften zum Recht Bd. 32) [OPAC ], S. 41–61.
G2013g_SKR-JurFak-Halle.pdf
(808,7 KB) vom 20.03.2022
Karl-Hermann Kästner
Erster Lehrstuhlinhaber 1994–1997, dann nach Tübingen gewechselt.
Heinrich de Wall
Lehrstuhlinhaber 1998–2001, dann Direktor des Hans- Liermann- Instituts für Kirchenrecht in Erlangen.
Michael Germann
Lehrstuhlinhaber seit 1.10.2002 (mehr...).