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Seminar: Digital Service Act
Digital Service Act
Der Digital Service Act (DSA) bildet einen neuen europäischen Rechtsrahmen für Vermittlungsdienste wie etwa Online-Plattformen. Das Seminar richtet sich an Studierende mit Interesse am Recht der Digitalisierung und Unionsrecht.
Ein Seminarschein kann wahlweise für den Schwerpunktbereich 3 (Unternehmensrecht) oder den Schwerpunktbereich 6 (Internationales, Transnationales und Europäisches Recht) erworben werden. Es ist eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und ein Vortrag zu halten.
Die Referate (ca. 20 Minuten) finden im Rahmen einer Blockveranstaltung am 13. Juni 2025 (eventuell zusätzlich 12. Juni 2025) statt. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage.
Die bis zum 10. August 2025 zu verfassende Arbeit (ca. 45.000 Zeichen) soll das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eigene Bewertungen enthalten.
Die Vorbesprechung findet am Dienstag, dem 15. April 2025, um 10 Uhr im Seminarraum in der Großen Steinstraße 79 - 80 statt.
Anmeldungen nehme ich ab sofort entgegen unter: daniel.timmermann@jura.uni-halle.de. Die Reservierung erfolgt nach chronologischem Eingang der E-Mail-Anfragen. Sie erhalten eine E-Mail von mir als Bestätigung. Ich bitte bereits jetzt um Verständnis, dass eventuell nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können.
Die Seminarthemen und die wichtigsten Informationen können Sie der angefügten Seminarankündigung entnehmen:
Seminarthemen SoSe 2025_PD Timmermann.pdf
(619,1 KB) vom 24.03.2025