Promotionen
Anfragen hinsichtlich der Betreuung einer Dissertation beantworte ich gern. Um unnötige Mühe zu vermeiden, bitte ich allerdings um die Beachtung folgender Anforderungen:
Übersicht
Promotionsthemen
Ich betreue grundsätzlich nur Themen aus meinem Forschungsbereich:
- Insolvenz- und Sanierungsrecht mit allen verfahrens- und gesellschaftsrechtlichen sowie rechtsvergleichenden und rechtsökonomischen Aspekten
- Kreditsicherungsrecht mit allen schuld- und sachenrechtlichen Bezügen
- Zivilprozessrecht einschließlich kollektiver Rechtsschutz
Promotionsordnung
Promotionsanfragen machen nur Sinn, wenn die Promotionsvoraussetzungen vorliegen. Diese ergeben sich aus §§ 3, 4 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in ihrer aktuellen Fassung.
Bewerbung/Promotionsanfrage
Ihre Anfrage sollte folgende Informationen beinhalten:
- ein Anschreiben, das Ihre Motivation und das gewünschte Themengebiet sowie die Zeit für und die Finanzierung des Vorhabens erläutert
- einen aussagekräftigen tabellarischen Lebenslauf
- Nachweise über das Vorliegen der Promotionsvoraussetzungen (idR Kopie des Examenszeugnisses)
Um eine direkte und umfassende Betreuung zu gewährleisten, ist die Anzahl der betreuten Promotionen begrenzt. Es können daher nur fachlich herausragende Bewerbungen berücksichtigt werden.
Exposé
Kommt danach eine Betreuung in Betracht, so wird ein Gespräch stattfinden, in welchem das Thema und die Betreuung besprochen werden. Anschließend ist binnen dreier Monate ein Exposé über das Thema zu erstellen, das einen Problemaufriss sowie die derzeit beabsichtigten Thesen und die sich daraus wahrscheinlich ergebende Gliederung der Arbeit darstellt.
Danach ist die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Doktorandenseminaren erforderlich, um die Betreuung der Arbeit sicherzustellen und zugleich Gelegenheit für den Gedankenaustausch mit anderen Doktoranden zu ermöglichen. Natürlich stehe ich darüber hinaus jederzeit für Fragen und Sorgen zur Verfügung.
Das formelle Promotionsverfahren beginnt nach § 5 der Promotionsordnung erst mit der Antragstellung nach Fertigstellung der Dissertation.
Weiterführende Hinweise:
Leitlinien der Zivilrechtslehrervereinigung zur guten wissenschaftlichen Praxis für Publikationen
Hinweise zur Manuskripterstellung bei einer Dissertation
Hinweise zur Gliederung und Zitierweise
Hinweise zur Gliederung und Zitierweise.pdf
(79,9 KB) vom 04.04.2014
Im Übrigen ist auch das einheitliche Verwenden gängiger juristischer Zitierweisen von computergeschützten Literaturverwaltungsprogrammen (bspw. Citavi, Endnote) möglich. Anhaltspunkte bietet außerdem das Buch Bergmann/Schröder/Sturm, Richtiges Zitieren.
er Citavi-Stil für juristische Hausarbeiten" veröffentlicht:
https://blogs.urz.uni-halle.de/simpletricks/2022/10/der-citavi-stil-fuer-jura/