Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Lehre

Vorlesung BGB AT

Gegenstand des Bürgerlichen Rechts sind die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:innen (natürlichen Personen) und Gesellschaften, Vereinen u.a. (juristischen Personen), jeweils untereinander und zueinander. Im Wesentlichen sind diese Beziehungen im BGB geregelt. Die Vorlesung wird in das Bürgerliche Recht einführen, indem sie Grundladen, Systematik, Strukturen und wichtige Anspruchsgrundlagen des BGB, verbunden mit den Methoden der Anwendung, vorstellt.

Die Vorlesung wird begleitet von Kolloquien, welche die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen in Kleingruppen durchführen. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Grundlage der Vorlesung mit dem Ziel, einfache bürgerrechtliche Fälle nach den dafür geltenden Regeln lösen zu können. Eine Teilnahme und eine aktive Mitarbeit sind für das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung erforderlich.

Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.

Vorlesung Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht betrifft privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zu einer ausländischen Rechtsordnung und regelt, welches Recht in Fällen anwendbar ist, die aufgrund eines Bezugs zum Ausland mehrere Rechtsordnungen berühren. Es ist in Deutschland vor allem von Bedeutung für Geschäfte des internationalen Handelsverkehrs, für die familien- und erbrechtlichen Rechtsverhältnisse von Ausländer*innen in Deutschland sowie Deutschen im Ausland, schließlich für Unfälle und Vertragsstreitigkeiten deutscher Auslandstourist*innen.

Europäische Integration und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Rechtsverhältnisse Bezüge zum Ausland aufweisen und internationale Fälle zur Alltagspraxis jeder Anwaltskanzlei und jedes Gerichts gehören. Daher gehört eine Übersicht über die maßgeblichen Lehren des IPR zu den Grundlagen des Jurastudiums.

Die Lehrveranstaltung IPR befasst sich einführend mit den allgemeinen Lehren, die für alle privatrechtlichen Teilgebiete gelten. Aufbauend darauf behandelt sie das internationale Personen-, Vertrags-, Delikts-, Gesellschafts-, Sachen-,   Familien- und Erbrecht. Punktuell werden auch prozessuale Fragestellungen angesprochen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Seminar "Nachhaltigkeit und Klimaschutz durch Gesellschaftsrecht"


Seminarankündigung SoSe 2024.pdf (555,7 KB)  vom 22.01.2024


Anforderungen an eine wissenschaftliche (Studien-)Arbeit.pdf (303,6 KB)  vom 09.08.2023

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