Abgeschlossene Projekte
„Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“
Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle und den Universitäten Kassel und Humboldt (Berlin) durchgeführt. Es wird getragen von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und ist verbunden mit der Fortführung des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de). Instrumente des Projektes sind sozial- und rechtswissenschaftliche Analysen der Reformprozesse, die durch die aktuelle Gesetzgebung veranlasst wurden und werden sowie Maßnahmen der breiten Aufklärung über die gewonnenen Erkenntnisse. Im Fokus steht dabei insbesondere die Sicherung der Nachhaltigkeit von Teilhabeprozessen vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die sich vor allem in der Corona-Krise gezeigt haben. Das Projekt zielt auf Ergebnisse, die sich auf die Entwicklung und Stabilisierung von Teilhabeprozessen auswirken. Wichtige Schwerpunkte liegen in der Aufklärung bezüglich der Herausforderungen, die durch die Digitalisierung verdeutlicht worden sind, in der Entwicklung Barrieren verringernder Maßnahmen sowie der Stärkung der Kompetenzen der verschiedenen Akteur*innen, so dass gerade die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen die betrieblichen und sozialen Umsetzungsprobleme besser bewältigen können.
Zeitraum 01.09.2021 – 31.08.2024
„Begleitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Reha-Fachberatung“
Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein durchgeführt. Es wird getragen von der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRVN) und der Knappschaft-Bahn-See (KBS). Das Projekt untersucht im Rahmen einer Mixed-Method-Studie die sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergebenden Anforderungen an die Reha-Fachberatung. Das Forschungsvorhaben soll im Rahmen einer summativen und formativen Evaluation die Weiterentwicklung des bestehenden Beratungskonzeptes und der umgesetzten Beratungspraxis entsprechend der im BTHG formulierten Anforderungen wissenschaftlich begleiten. Ziel ist es, die DRV Nord und die KBS bei der organisationalen Implementierung des BTHG zu unterstützen und zu überprüfen, inwieweit die inhaltliche Umsetzung in den Beratungsprozess gelingt. Darüber hinaus sollen im Sinn der Verpflichtung nach Teilhabeforschung gemäß Art. 31 UN-BRK, Forschungsdaten generiert werden, die es ermöglichen die Bedingungen für selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu analysieren.
Zeitraum 01.01.2022 - 31.05.2024
Forschungsarbeiten zum "Recht der Rehabilitation und Teilhabe"
Forschungsarbeiten zum "Recht der Rehabilitation und Teilhabe", insbesondere des SGB IX, und seiner Umsetzung in der Praxis für das vom BMAS geförderte Projekt "Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht“
Laufende Forschungsarbeiten zum "Recht der Rehabilitation und Teilhabe" (www.reha-recht.de )
Forschungsvorhaben des Landschaftsverbandes Rheinland, Dezernat Soziales und Integration zum Budget für Arbeit
Das einjährige Forschungsvorhaben untersucht die Schnittstellen vom Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen sowie der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und baut auf den derzeit bereits in Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen praktizierten „Budget für Arbeit“ auf. Es wird der derzeitige rechtliche Rahmen dargestellt, der von unterschiedlichen Zuständigkeiten und verschiedenartigen Leistungsanreizen geprägt ist. Ziel wird es sein, Vorschläge zu erarbeiten, wie der zur Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu ermöglichende Übergang effektiviert werden kann. Dies schließt sowohl nach derzeitiger Gesetzeslage bestehende Möglichkeiten als auch Vorschläge für Gesetzesänderungen ein. In das Forschungsprojekt fließen Beispiele von einzelnen behinderten Menschen und ihrer Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ein. Durch Interviews mit den am Vermittlungsprozess Beteiligten soll das Verfahren analysiert und sollen Leitlinien für den Landschaftsverband-Rheinland zur Optimierung des Übergangsprozesses erarbeitet werden. Das Forschungsvorhaben leistet damit auch einen Beitrag zu dem politischen Vorhaben der Bundesregierung, den inklusiven Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit zu stärken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 110 f., abrufbar unter: bundestag.de).
Forschungsarbeiten zur "Evaluation des Mutterschutzgesetzes"
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019-2020)
Gutachten für ver.di
Gutachten für ver.di zur "Zulässigkeit von tarifvertraglichen Nettolohnvereinbarungen allein für sog. „geringfügig entlohnte Beschäftigte“, die sich am Nettolohn vergleichbarer nicht geringfügig Beschäftigter orientieren, unter besonderer Berücksichtigung ihrer sozialrechtlichen und diskriminierungsrechtlichen Zulässigkeit"
gemeinsam mit Dipl. Kffr. Ute Bernhardt, Rechtsanwältin, Sangerhausen mit Schwerpunkt Arbeits-, Sozial- und IT-Recht
Quel droit social en Europe après la crise ?
Die EU-Kommission hat die finanzielle Förderung eines Forschungsprojektes bewilligt, welches unter der Federführung von Sylvaine Laulom, Professorin Universität Saint-Etienne, und unter organisatorischer Verantwortung von Christoph Teissier, ASTREES Paris, Arbeits- und Sozialrechtswissenschaftler zahlreicher Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Vorhaben vereint. Unter der Fragestellung “Quel droit social en Europe après la crise?” soll untersucht werden, welche arbeits- und sozialrechtlichen Instrumente oder Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ergriffen worden sind, wie diese gewirkt haben und ob bzw. inwieweit dies möglicherweise eine Zäsur für den zuvor begonnenen Weg der Arbeitsmarktreformen bedeutet. Zum Flyer