Aktuelles
Podiumsdiskussion „ Wettbewerb der Rechtssysteme“
Im Rahmen der Europawochen 2024 veranstaltet Herr Professor Stieper gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Hallischen Saal eine Podiumsdiskussion zum Thema:
„Wettbewerb der Rechtssysteme: Europas strategische Positionierung in der digitalen Welt und die Auswirkungen auf globale Marktakteure".
Weitere Informationen finden Sie hier
Podiumsdiskussion_Wettbewerb der Rechtssysteme_Europawochen 2024.pdf
(254,8 KB) vom 24.04.2024
Kopieren geht über Studieren – Geistiges Eigentum an der Universität
Grundlagen- und Schwerpunktseminar
Sommersemester 2024
Prüfungsarbeiten, Präsentationen, Publikationen – Geistiges Eigentum spielt an der Universität in vielen Bereichen eine maßgebliche Rolle. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung erleichtert es dabei, wissenschaftliche Plagiate zu erstellen sowie Urheber- und Markenrechtsverletzungen zu begehen, aber auch zu erkennen. Um einige Fragestellungen rund um das geistige Eigentum im universitären Kontext genauer zu beleuchten, biete ich im Sommersemester 2024 ein Grundlagen- und Schwerpunktseminar an.
Der Schwerpunkt der Fragestellungen liegt dabei im Bereich des geistigen Eigentums. Das Seminar richtet sich daher in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Zudem wird es Seminarthemen geben, die sich vor allem an Studierende des zweiten und vierten Semesters richten. Diese Themen sind weniger umfangreich und orientieren sich inhaltlich am Vorlesungsstoff aus dem Grundstudium. Das Anfertigen der Seminararbeit soll der Übung für spätere Seminare dienen. Vor allem werden dabei die Grundlagenfertigkeit und insbesondere die Rechtsmethodik bei den Teilnehmenden geschult. Dazu soll eine maximal 10-seitige Übungs-Seminararbeit angefertigt und ein kurzes Referat (ca. 15 Min.) gehalten werden. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 lit. d ZwPrO.
Die Blockveranstaltung zum Seminar wird Ende April/Anfang Mai stattfinden. Hier sollen in Impulsvorträgen zu den jeweiligen Themen die zentralen Rechtsfragen sowie potentielle Lösungsansätze umrissen werden. Aufbauend auf dieser Blockveranstaltung sollen die Seminararbeiten verfasst werden, die am Ende der Vorlesungszeit abzugeben sind.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (hannes.henke@jura.uni-halle.de).
Themen zur Seminarankündigung_SS24.pdf
(401,1 KB) vom 18.01.2024
Rechtsanwendung in Zeiten von ChatGPT – Lehrstuhl Stieper veranstaltet Workshop zu KI und juristischer Arbeit mit PD Dr. Michael Denga und Dr. Daniel Halft
Am 28.11.2023 wurde von PD Dr. Michael Denga und Prof. Dr. Malte Stieper der erste Workshop zum juristischen Arbeiten mit künstlicher Intelligenz (KI) an der MLU veranstaltet. Das Augenmerk lag dabei auf Nutzen und Grenzen neuer KI-Technologien bei der Anwendung in der Praxis und richtete sich an die zukünftigen Nutzer:innen, die Jura-Studierenden der MLU, die sich in großer Zahl im voll besetzten Hallischen Saal eingefunden hatten.
Der auf Fragen der Digitalisierung und Künstliche Intelligenz spezialisierte Unternehmensjurist und Rechtsberater Dr. Daniel Halft illustrierte in einem neunzigminütigen Vortrag instruktiv die Möglichkeiten, die Large Language Models (LLM) wie ChatGPT für die Rechtsanwendung bereits jetzt bieten. Untersucht wurde dabei vor allem die Version 4.0. des Modells von OpenAI, das nach Halfts Einschätzung mehr und mehr in der Lage sei, auch fachlich brauchbare Texte zu produzieren. Diese sich schnell weiterentwickelnde Fähigkeit der KI könne langfristig dazu führen, dass nahezu die Hälfte der heute durchgeführten juristischen Arbeit nicht mehr von Menschen geleistet werden müsste.
Ohne Menschen gehe es allerdings nicht: Herausgearbeitet wurde auch, wie wichtig zielgenaues Prompting, also die Steuerung der KI durch Eingabe-Befehle ist. Gleichzeitig erfordere der Output auch immer eine Überprüfung, die letztlich fachliche Kenntnisse voraussetzt.
Nach dem Vortrag diskutierten PD Dr. Denga und Prof. Dr. Stieper mit Dr. Halft, welche Auswirkungen die technische Entwicklung auf die juristische Arbeit und die Ausbildung haben könnte. Auf die Fragen teilnehmender Studierenden wurde unter anderem festgestellt, dass sich Prüfungsleistungen in Zukunft möglicherweise verändern müssten, um die entscheidenden Kompetenzen auch weiterhin abbilden zu können. Insbesondere die fundierte Kenntnis rechtlicher Strukturen und juristisches Methodenverständnis würden aber auch in Zukunft höchst relevant bleiben.
Herr Dr. Denga schloss die Veranstaltung mit dem Hinweis, dass in Zukunft ähnliche Veranstaltungen an der MLU folgen könnten, um die Veränderungen der juristischen Arbeit durch KI kritisch zu begleiten.
Bericht: Jonas Kyora
Künstlich kommt von Kunst - KI im Recht des geistigen Eigentums
Schwerpunktseminar, Wintersemester 2023/2024
„Diese Seminarankündigung wurde nicht von ChatGPT erstellt!“ – ein Hinweis, der mit dem Aufkommen von ChatGPT und Co. in Texten über künstliche Intelligenz (KI) notwendig geworden zu sein scheint. So übernehmen generative KI-Systeme zunehmend „kreative“ Tätigkeiten, die lange Zeit dem Menschen vorbehalten waren. Vor diesem Hintergrund sind bisherige Regelungskonzepte insbesondere des Immaterialgüterrechts zu hinterfragen. Darüber hinaus wirft das Aufkommen von KI aber auch gänzlich neue Fragestellungen auf, die gleichermaßen zum Gegenstand des Seminars gemacht werden sollen.
Das Seminar richtet sich dabei in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Teil des Seminars ist ein Proseminar „Wissenschaftliches Arbeiten“, in dem die Teilnehmenden mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht werden. Dieses wird voraussichtlich im Oktober 2023 stattfinden.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (hannes.henke@jura.uni-halle.de).
Folgende Themen werden vergeben, wobei die Liste nicht abschließend ist und gerne auch eigene Vorschläge unterbreitet werden können:
Themen zur Seminarankündigung_WS 23_24.pdf
(122,1 KB) vom 26.06.2023
Europawochen 2023: Lehrstuhl Stieper veranstaltet Podiumsdiskussion zu Europarecht und KI
Im Rahmen der Europawochen 2023 veranstaltete der Lehrstuhl von Prof. Dr. Stieper am 23. Mai eine Podiumsdiskussion zum Thema Künstliche Intelligenz als Herausforderung des europäischen Rechts. An der angekündigten diskursiven „Reise in die Zukunft“ beteiligten sich im Hallischen Saal vor einigen Dutzend Zuhörenden Dr. habil. Katharina Sträter, Dr. Hannes Henke und Jonathan Pukas unter Moderation von Prof. Dr. Malte Stieper.
Prof. Stieper leitete die Veranstaltung mit einer Keynote ein, bei der er den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion um generative künstliche Intelligenzen lenkte und schließlich auf die Forderungen nach einer Regulierung von KI zu sprechen kam.
Die Diskussion begann mit einem Ausblick auf die Relevanz von künstlicher Intelligenz aus ökonomischer Perspektive. Dr. Sträter gab zu bedenken, dass detaillierte Vorhersagen darüber, wie KI das Wirtschaftsleben verändern werde zur Zeit schwierig seien. Dennoch sei zu erwarten, dass viel menschliche Arbeit substituiert werden könne. Dadurch stelle sich unter anderem die Frage nach der Verteilung der generierten Gewinne aus Arbeitseinsparung und dem KI-generierten Output.
Daraufhin wurde diskutiert, ob das aktuelle Urheberrecht auf solche und ähnliche Fragen möglicherweise bereits Antworten bieten könne. Jonathan Pukas betonte, dass die Text und Data Mining-Schranke des § 44b UrhG durchaus als eine Antwort des Gesetzes auf generative KI verstanden werden könne, trotz gelegentlicher Zweifel an der Anwendbarkeit dieses Erlaubnistatbestandes. Eine andere Frage sei indes, ob die verschiedenen Stakeholder mit der dort gegebenen Antwort zufrieden sein könnten, gerade im Hinblick auf das derzeitige Fehlen einer gesetzlichen Vergütungspflicht.
Dr. Henke bewertete im Anschluss die auf europäischer Ebene diskutierten Gesetzgebungsentwürfe, vor allem den der KI-Verordnung. Zwar befasse sich das aktuelle europäische Vorhaben nur am Rande mit urheberrechtlichen Themen, dennoch könne auch aus dieser Perspektive berechtigte Kritik daran geübt werden. Die für die Nutzung von Werken durch KI geltenden Transparenzpflichten seien im Umfang noch wenig konturiert und aufgrund der Entscheidung gegen ein Private Enforcement dieser Pflichten würden sie Urhebern nur mittelbar helfen.
Einigkeit herrschte weitgehend darüber, dass eine Regulierung von KI zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre. So gab Herr Pukas zu bedenken, dass der Gesetzgeber gegenüber der technischen Entwicklung noch wenig zurückläge und sich damit eine günstige Gelegenheit biete, auf Dauer Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich wurde anerkannt, dass die zunehmende Fähigkeit künstlicher Intelligenz, Ergebnisse zu produzieren, die dem menschlichen Werkschaffen mindestens ähnlich sind, auch fundamentale Fragen an das Urheberrecht stellen könne, insbesondere hinsichtlich der geforderten Schöpfungshöhe, der Natur der persönlichen Schöpfung und der Schutzwürdigkeit nicht-menschlich geschaffener „Kunstwerke“.
Nach gut 90 Minuten schloss die Veranstaltung mit einer Fragerunde des Publikums. Dabei wurde deutlich, dass gerade die grundlegenden Regulierungsprobleme hinsichtlich Künstlicher Intelligenz und ihres Outputs das Interesse der Zuhörenden wecken konnten. Bei Snacks und Getränken konnte die Diskussion in kleineren Gruppen noch in den Abend hinein fortgeführt werden.
Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Stieper bedankt sich bei allen Diskutierenden für Ihre Mitwirkung, beim Publikum für das rege Interesse sowie bei GO EUROPE Sachsen-Anhalt für die Förderung der Veranstaltung.
[Text Jonas Kyora; Fotos Francesca Schneider]
Prof. Dr. Stieper eröffnet die Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Malte Stieper, Dr. Hannes Henke, Dr. habil. Katharina Sträter, Jonathan Pukas
Publikum während der Podiumsdiskussion