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  • Bürgerliches Recht
  • Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht
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  • Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
  • Rechtsvergleichung

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  • Mitteleuropäisches Zivilrecht - Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR)
  • Bürgerliches Recht im nachbürgerlichen Zeitalter - 100 Jahre Soziales Privatrecht in Deutschland, Frankreich und Italien
  • Wittenberger Spruchgutachten

Mitteleuropäisches Zivilrecht - Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR)

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, darüber hinaus auch in nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie. Außerdem steht es Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875, das seinerseits das Handelsgesetz für Bosnien und die Herzegowina von 1883 prägt. Auch der Entwurf eines schweizerischen Handelsrechtes von 1864 und der italienische Codice di commercio von 1882 werden durch das ADHGB beeinflusst. Da die Vorschriften für Handelsgeschäfte grundsätzlich auch dann Anwendung finden, wenn es sich nur für einen der beiden Vertragspartner um ein Handelsgeschäft handelt, erfasst das ADHGB in der Praxis eine Vielzahl von Fällen und tritt an die Stelle des jeweils einschlägigen partikularen Schuldrechts.

Die Schriftenreihe Mitteleuropäisches Zivilrecht – Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR) wurde 2018 von Martin Löhnig und Stephan Wagner gegründet und erscheint bei Mohr Siebeck, Tübingen. Sie bietet ein Forum für Untersuchungen des Rechtsraums, der durch das ADHGB geprägt wird. Dieser erstreckt sich auf Deutschland und die gesamten Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie in (Ost-)Mitteleuropa, entfaltet aber auch Wirkungen darüber hinaus. Inhaltlich beschränkt sich dieser Rechtsraum nicht auf das Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern reicht weit in das allgemeine Zivilrecht hinein, dessen Entwicklung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ganz maßgeblich durch das ADHGB beeinflusst wird. Die Reihe steht Monographien, Habilitationsschriften, herausragenden Dissertationen und thematisch-kohärenten Sammelbänden offen.

Deutscher Bund und nationale Rechtseinheit (MZR 3)

Deutscher Bund und nationale Rechtseinheit (MZR 3)

Deutscher Bund und nationale Rechtseinheit (MZR 3)

Deutscher Bund und nationale Rechtseinheit (MZR 3)

Der Deutsche Bund schafft in seinen letzten Jahren die Grundlagen für die spätere nationale Rechtseinheit. Ein einheitliches Handelsrecht, Schuldrecht, Zivilprozessrecht, Konkursrecht, Urheberrecht, Patentrecht und die Zusage gegenseitiger Rechtshilfe sollten dabei den ersten Schritt zu einer neuen gemeinsamen Zivilrechtsordnung markieren.

Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa - Art. 354 - 359 ADHGB (MZR 2)

Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa

Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa

Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa

Schon das 19. Jahrhundert kennt erfolgreiche Kodifikationsvorhaben wie das ADHGB von 1861, das den Geschäftsverkehr in Mitteleuropa bestimmt und dabei die Funktion eines gemeinsamen Obligationenrechts übernimmt. Als »Einheitsrecht« stellen die Art. 354–359 ADHGB dabei für Leistungsstörungen ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung.


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