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Forschungsschwerpunkte

  • Bürgerliches Recht
  • Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht
  • Gelehrtes Recht
  • Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
  • Rechtsvergleichung

Projekte

  • Mitteleuropäisches Zivilrecht - Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR)
  • Bürgerliches Recht im nachbürgerlichen Zeitalter - 100 Jahre Soziales Privatrecht in Deutschland, Frankreich und Italien (Villa Vigoni)
  • Wittenberger Spruchgutachten (LEUCOREA)

Mitteleuropäisches Zivilrecht – Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR)

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, darüber hinaus auch in nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie. Außerdem steht es Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875, das seinerseits das Handelsgesetz für Bosnien und die Herzegowina von 1883 prägt. Auch der Entwurf eines schweizerischen Handelsrechtes von 1864 und der italienische Codice di commercio von 1882 werden durch das ADHGB beeinflusst. Da die Vorschriften für Handelsgeschäfte grundsätzlich auch dann Anwendung finden, wenn es sich nur für einen der beiden Vertragspartner um ein Handelsgeschäft handelt, erfasst das ADHGB in der Praxis eine Vielzahl von Fällen und tritt an die Stelle des jeweils einschlägigen partikularen Schuldrechts.

Die Schriftenreihe Mitteleuropäisches Zivilrecht – Studien und Beiträge zum ADHGB (MZR) wurde 2018 von Martin Löhnig und Stephan Wagner gegründet und erscheint bei Mohr Siebeck, Tübingen. Sie bietet ein Forum für Untersuchungen des Rechtsraums, der durch das ADHGB geprägt wird. Dieser erstreckt sich auf Deutschland und die gesamten Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie in (Ost-)Mitteleuropa, entfaltet aber auch Wirkungen darüber hinaus. Inhaltlich beschränkt sich dieser Rechtsraum nicht auf das Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern reicht weit in das allgemeine Zivilrecht hinein, dessen Entwicklung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ganz maßgeblich durch das ADHGB beeinflusst wird. Die Reihe steht Monographien, Habilitationsschriften, herausragenden Dissertationen und thematisch-kohärenten Sammelbänden offen.

Deutscher Bund und nationale Rechtseinheit – Symposium für Hans-Jürgen Becker (MZR 3)

MZR 3

MZR 3

MZR 3

Der Deutsche Bund schafft in seinen letzten Jahren die Grundlagen für die spätere nationale Rechtseinheit. Ein einheitliches Handelsrecht, Schuldrecht, Zivilprozessrecht, Konkursrecht, Urheberrecht, Patentrecht und die Zusage gegenseitiger Rechtshilfe sollten dabei den ersten Schritt zu einer neuen gemeinsamen Zivilrechtsordnung markieren.

Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa – Art. 354–359 ADHGB (MZR 2)

MZR 2

MZR 2

MZR 2

Schon das 19. Jahrhundert kennt erfolgreiche Kodifikationsvorhaben wie das ADHGB von 1861, das den Geschäftsverkehr in Mitteleuropa bestimmt und dabei die Funktion eines gemeinsamen Obligationenrechts übernimmt. Als »Einheitsrecht« stellen die Art. 354–359 ADHGB dabei für Leistungsstörungen ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung.

Das ADHGB von 1861 als gemeinsames Obligationenrecht in Mitteleuropa (MZR 1)

MZR 1

MZR 1

MZR 1

Die Schaffung eines gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsraums in Europa ist eine Aufgabe, die sich nicht erst heute stellt. Schon das 19. Jahrhundert kennt erfolgreiche Kodifikationsvorhaben wie das ADHGB von 1861, das den Geschäftsverkehr in Mitteleuropa bestimmt und dabei die Funktion eines gemeinsamen Obligationenrechts übernimmt.

Besprochen von:
Johannes W. Flume, ZRG GA 137 (2020), 528–531;
Martin Otto, ZNR 42 (2020), 165–170;
Johannes Liebrecht, RabelsZ 85 (2021), 728–732.


Bürgerliches Recht im nachbürgerlichen Zeitalter – 100 Jahre Soziales Privatrecht in Deutschland, Frankreich und Italien (Villa Vigoni)

Das europäische Privatrecht hat sich in den letzten 100 Jahren vom Liberalen zum Sozialen Privatrecht entwickelt. Die Grundlagen hierfür wurden im deutsch-französisch-italienischen Diskurs der Zwischenkriegszeit gelegt. Weitere maßgebliche Impulse erfolgten im Faschismus und im Zuge der Europäischen Integration der drei Staaten nach 1945. Auf Initiative von David Deroussin, Martin Löhnig, Ferdinando Mazzarella und Stephan Wagner wurde die Genese des heutigen Sozialen Privatrechts erstmals umfassend analysiert und im Rahmen trilateraler Konferenzen in der Villa Vigoni diskutiert. Die Ergebnisse erscheinen bei Klostermann, Frankfurt am Main, in der Reihe Studien zur europäischen Rechtsgeschichte (Bd. 327.1, 327.2 und 327.3).

Totalitäres Soziales Privatrecht? – Die juristische »Achse Berlin–Rom« (Band II)

Villa Vigoni II

Villa Vigoni II

Villa Vigoni II

Der zweite von drei Bänden beschäftigt sich mit der Bedeutung der juristischen »Achse Berlin–Rom« («Asse Roma–Berlino») für die Entwicklung des Sozialen Privatrechts in Deutschland, Frankreich und Italien.

Vom Liberalen zum Sozialen Privatrecht? – Der französisch-italienische Obligationenrechts-Entwurf von 1927 (Band I)

Villa Vigoni I

Villa Vigoni I

Villa Vigoni I

Der erste von drei Bänden beschäftigt sich mit der Bedeutung, die der französisch-italienische Obligationenrechts-Entwurf von 1927 (Progetto di Codice delle obbligazioni e dei contratti – Projet de Code des obligations et des contrats) für die Entwicklung des Sozialen Privatrechts in Deutschland, Frankreich und Italien hat.

Besprochen von:
Gregor Christandl, RabelsZ 87 (2023), 632–635;
Tommaso dalla Massara, ZEuP 31 (2023), 1037 f.


Wittenberger Spruchgutachten (LEUCOREA)

Nikolaus Linder / Stephan Wagner: Ein Erbstück kursächsischer Justizaufsicht – Specificationes derer von der Juristen-Facultät und dem Schöppen-Stuhl zu Wittenberg einzusenden anbefohlenen Verzeichnisse (1741–1756), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung (ZRG GA) 142 (2025) [zur Veröffentlichung angenommen].

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