Staatsrecht in der Praxis
Nur wenigen Juristen ist es vergönnt, täglich Fragen des Staats- und Verfassungsrecht zu bearbeiten. Für Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper, der Leiter der Rechtsabteilung des Bundespräsidialamtes in Berlin, ist dies Alltag. Er ist unter anderem für die verfassungsrechtliche Prüfung aller Bundesgesetze verantwortlich, die durch den Bundspräsidenten aus- gefertigt werden müssen. Im Rahmen der Vorlesung Staatsrecht I berichtete Professor Pieper am Donnerstag, dem 24.01.2008 den Erstsemestern und weitere interessierten Studierenden nicht nur über seine Tätigkeit, sondern beleuchtete auch die verfassungsrechtliche Frage- stellungen, die bei der Prüfung von Gesetzen und der Ausübung des Begnadigungsrechts durch den Bundespräsidenten auftauchen. Durch die Verbindung der abstrakten Rechtsfragen mit den praktischen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag wurde der Stoff in höchster Anschaulichkeit vermittelt.