Drei-Länder-Seminare
2018: Sport und Strafrecht
Lehrstuhl Rosenau besucht mit Studierenden „Drei-Länder-Seminar“ in Freiburg
Wenn der Gesetzgeber neue Straftatbestände schafft, werden diese in Wissenschaft und Rechtsprechung oft heiß diskutiert. So etwa bei den neuen §§ 265c ff. StGB, die seit 2017 den Sportwettbetrug und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben als eigene Tatbestände unter Strafe stellen. Aber auch das zwei Jahre zuvor verabschiedete Anti-Doping-Gesetz mit eigenen Strafnormen erntete vor und nach seinem Inkrafttreten viel Kritik. Warum sollte der Staat sportliche Vergehen sanktionieren? Und darf er das überhaupt so ohne Weiteres?
Mit diesen und anderen Fragen rund um die Schnittbereiche von Sport und Strafrecht haben sich die 69 Teilnehmenden des „Drei-Länder-Seminars“ am ersten Juniwochenende in Freiburg im Breisgau beschäftigt. Die Studierenden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz hielten Vorträge, diskutierten anschließend untereinander und mit den begleitenden Professoren und verglichen dabei auch die Rechtslage in den einzelnen Ländern.
Den Rahmen für diesen internationalen Austausch bietet das sogenannte „Drei-Länder-Seminar“, zu welchem sich alle zwei Jahre Studierende und Lehrende der Universitäten Halle-Wittenberg, Bremen und Freiburg i. Br. (Deutschland), Innsbruck und Wien (Österreich) sowie Basel und Fribourg (Schweiz) treffen. Immer an wechselnden Tagungsorten, immer mit aktuellen Themen aus dem Strafrecht.
Gruppenfoto der Teilnehmenden des Drei-Länder-Seminars 2018 aus Halle (Foto: Merve Yolaçan)
Von der Integrität des Sports, Quotenschäden und der „lex FIFA“
In Freiburg stand die Strafbarkeit von Doping als erster Punkt auf der Vortragsliste. Diese wird unter anderem mit dem Argument legitimiert, dass dadurch die Integrität des Sportes geschützt werde. Ob eine solche Integrität wirklich existiert, was genau darunter zu verstehen ist und ob sie strafrechtlichen Schutzes bedarf, war unter den Teilnehmenden sehr umstritten. Es stellte sich zudem heraus, dass Deutschland die härtesten Maßnahmen in diesem Bereich ergreift, indem es auch Eigendoping sanktioniert, was in Österreich und der Schweiz straffrei ist.
Als weiteres Thema wurde die Manipulation von Wettkampfergebnissen als Vermögensdelikt und wirtschaftliches Korruptionsdelikt behandelt. Unterschiedliche Auffassungen gab es hierbei insbesondere bezüglich der Konstruktion des Vermögensschadens. Während die deutsche Rechtsprechung auch den sogenannten Quotenschaden als echten Vermögensschaden anerkennt, stehen die Schweiz und Österreich dem ablehnend gegenüber.
Einigkeit zwischen allen drei Nationen herrschte dagegen bezüglich der Frage, ob Verletzungen von Mitspielern, Zuschauern und Sportlern strafbar sein sollten. Dies wurde von den Teilnehmenden übereinstimmend mit der Einschränkung bejaht, dass sporttypische Verletzungen, beispielsweise durch Fouls hervorgerufen, nicht dem Strafrecht, sondern den Verbandsregeln unterfallen müssten.
Zum Abschluss des Seminars wurde die Korruption bei der Beeinflussung von Vergabeentscheidungen für Sportveranstaltungen thematisiert. In den Vorträgen wurde aufgezeigt, dass es in der Schweiz mit der sogenannten „lex FIFA“ für derartige Delikte sogar eigene Straftatbestände gibt, Österreich derweil darüber diskutiert, ob eine solche Beeinflussung als Privatbestechung sanktioniert werden kann, während in Deutschland eine Strafbarkeit nach aktueller Gesetzeslage eher ausscheidet.
Nächstes „Drei-Länder-Seminar“ in Innsbruck
Neben dem straffen inhaltlichen Programm blieb den Teilnehmenden aber auch genug Zeit, untereinander Kontakte zu knüpfen, ins Freiburger Nachtleben einzutauchen und bei einem Eis die Sehenswürdigkeiten der Stadt zu besichtigen. Auch einen Ausflug ins nahe gelegene Kloster St. Peter inklusive Führung hatten die Gastgeber vom Lehrstuhl Prof. Dr. Perron organisiert. Studierende und Lehrende dürfen sich auf das nächste „Drei-Länder-Seminar“ 2020 freuen, das in Innsbruck zum Thema Sexualstrafrecht stattfinden wird.
(Felix Flaig)
Stadtrundgang durch Freiburg (Foto: H. Rosenau)