Studien- und Prüfungsordnungen
Die für das Studium der Rechtswissenschaft in Halle relevanten Prüfungsordnungen finden Sie auf dieser Seite: http://pruefungsamt.jura.uni-halle.de/rechtsvorschriften.
Zu Beginn des Studiums ist vor allem die Zwischenprüfungsordnung zu beachten. Studierende der Rechtswissenschaft sollen bis zum vierten Semester die Zwischenprüfung bestanden haben. Sie besteht an unserer Fakultät aus sieben Leistungen: zwei Klausuren im Bürgerlichen Recht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht sowie eine Klausur, Hausarbeit oder ähnliches in einem Grundlagenfach (z. B. Rechtsgeschichte). Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.jura.uni-halle.de/studiendekanat_und__pruefungsamt/pruefungen/zwischenpruefung/.
Wichtig sind auch die Hinweise des Studiendekans, die Sie ebenfalls auf der genannten Seite finden.
Die Erste Juristische Prüfung, mit der das Jura-Studium beendet wird, besteht aus einem staatlichen und einem universitären Teil. Für beide Prüfungsteile gibt es eine Prüfungsordnung: die Ausbildung- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) des Landes Sachsen-Anhalt und die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung unserer Fakultät.