Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung


Die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz kann durch verschiedene Veranstaltungen nachgewiesen werden. In Betracht kommt zunächst eine Ausbildung durch das Sprachenzentrum der Universität, das fachspezifische Kurse wie z.B. „Englisch für Juristen“, die mit einer UNIcert Stufe abschließen, seit dem Wintersemester 2003/2004 anbietet.

Die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz kann auch anderweitig durch eine erfolgreiche Befassung mit rechtswissenschaftlichen Gegenständen in einer fremden Sprache nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise durch die Teilnahme an einem fremdsprachigen, von einem Prüfer betreuten und mit einem Leistungsnachweis versehenen Moot-Court oder durch ein Studium an einer ausländischen Universität, in dem mindestens ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung erworben wurde, möglich.

a) Fachspezifische Fremdsprachenausbildung „Englisch für Juristen“

Die fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation, die fit machen soll für Studium, Praktika und zukünftige Arbeit.

Organisation der Ausbildung
Die Fremdsprachenausbildung baut auf dem Abiturniveau auf. Sie ist in das nationale UNI-cert-System integriert und in Module unterteilt. Der Fachkurs „Englisch für Juristen“, der 60 Stunden umfassen soll, entspricht damit dem Modul 1 (1. Ausbildungsabschnitt) des nationalen Fremdsprachenzertifikates UNIcert Stufe II. Die Ausbildung kann bei Bedarf zur Er-langung höherer Stufen weitergeführt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte des Kurses

Der Kurs vermittelt und verfestigt:

  • Kenntnisse des englischen Sprachsystems (Grammatik, Lexik)
  • Kenntnisse des englischen Wort-, Satz-, Text- und Diskurssystems und seiner situativ-funktionalen Erweiterungen

Der Kurs entwickelt

  • Fähigkeiten der Informationserschließung englischsprachiger Texte
  • Fähigkeiten zur bewussten Verwendung verschiedener sprachlicher Mittel in unterschiedlichen Kommunikationsbereichen

Folgende Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens werden entwickelt:

  • Fähigkeit des Umgangs mit wissenschaftlichen Texten
  • Fähigkeit der wissenschaftlichen Textproduktion
  • Beherrschung eines kompetenten Umgangs mit unterschiedlichen Textebenen (Stil, Wortwahl, Satzbau etc.) und Textsorten

Außerdem werden vermittelt

  • Kenntnisse grundlegender Präsentationstechniken (Gliederung, Zusammenfassung, Referat etc.)

Folgende Themen werden behandelt:

  • Grundlagen, Institutionen, Verfahren und Methoden des angloamerikanischen Rechtssystems (Common Law System)
  • Vergleich „Common Law Structure – Civil Law System“
  • Court Structure (England/Wales – USA)
  • Jury System (selection etc.)
  • Legal Profession (England/Wales)
  • Legal Education
  • Criminal Law – Grundlagen (offences, punishment, cases etc.)
  • Law of Obligation (esp. Law of Contract – offer and acceptance, consideration, exclusion clauses, termsof contracts, mistake etc.)

Die Fachkurse werden mit dem UNIcert II/1 Zertifikat abgeschlossen.

b) Fachspezifische Fremdsprachenausbildung „Französisch für Juristen“ und weitere Sprachen

Bitte informieren sie sich beim Sprachenzentrum der Universität (vgl. auch die Angaben im vorliegenden Studienführer).

c) Fremdsprachige Fachveranstaltungen

Zu den Inhalten der Veranstaltung siehe auch den Abschnitt B.II.8 im Vorlesungsteil (Internationales Recht). Es wird jeweils eine Prüfungsleistung angeboten. Mit ihrem Bestehen wird ein Leistungsnachweis über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung nach §§ 9 IV JAProVO, 9 III SPO ausgestellt. Alle Veranstaltungen sind bei einem expliziten Hinweis auch für den Studiengang Wirtschaftsrecht geeignet.

Fundamentals of Anglo-American Law
Kevin Koh, LL.B. (London)

Mi. 12 – 14 Uhr HS XX

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