1. Fachsemester
1. Fachsemester
Veranstaltungsübersicht für das 1. Fachsemester
Veranstaltung |
Leistungsnachweis |
SWS |
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2 | |
Zwischenprüfungsklausur |
4 | |
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2 | |
Zwischenprüfungsklausur |
4 | |
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2 | |
Zwischenprüfungsklausur |
4 | |
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2 | |
Grundlagenfach (Vorlesung oder Seminar) |
Zwischenprüfungsklausur |
2 |
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2 | |
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung |
Sprachschein |
2 |
Schlüsselqualifikationen |
Leistungsnachweis |
1 |
Orientierungshilfen
Veranstaltungsfreie Zeit
In den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sind die Zwischenprüfungsklausuren anzufertigen. Die Wiederholung nicht bestandener Zwischenprüfungsklausuren findet in der Regel in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt.
In der vorlesungsfreien Zeit wird jeweils eine Hausarbeit im Strafrecht, Öffentlichen Recht und im Zivilrecht in einer Fallpraktischen Übung bzw. im Grundkurs Öffentliches Recht ausgegeben. Das Bestehen einer solchen Hausarbeit ist Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene.
Es wird empfohlen, in den Semesterferien zwischen erstem und zweitem Semester jedenfalls eine Hausarbeit anzufertigen. Die Sachverhalte werden nach den Prüfungsterminen der Zwischenprüfungen auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht.