Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Grundkurs Öffentliches Recht – Staatsorganisationsrecht

Inhalt: Die Vorlesung bietet vom Grundkurs Öffentliches Recht den Teil I: Staatsorganisationsrecht (Teil II wird die Grundrechte behandeln, Teil III das Allgemeine Verwaltungsrecht).

Das Staatsorganisationsrecht umfaßt die Regelungen des Grundgesetzes über die demokratische, rechtsstaatliche, bundesstaatliche und sozialstaatliche Gestalt der Bundesrepublik Deutschland, über ihre Verfassungsorgane, die Gesetzgebung, die Ausführung der Gesetze, die Rechtsprechung und das Finanzwesen.

Die Vorlesung führt in das Staatsorganisationsrecht ein, soweit es zum
Pflichtfachstoff gemäß § 14 II Nr. 5 Buchst. JAPrVO gehört und Gegenstand der Zwischenprüfung gemäß § 5 III Buchst. c ZwPO ist. Ebenso behandelt sie zugleich die Durchsetzung des Staatsorganisationsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht (Verfassungsprozeßrecht). Anhand des Stoffes erklärt die Vorlesung auch die juristische Methode, um auf die Bearbeitung staatsorganisationsrechtlicher Fälle in Klausuren und Hausarbeiten vorzubereiten.

Die Vorlesung umfaßt vier Wochenstunden. Sie wird von Kolloquien begleitet, in denen die Bearbeitung staatsorganisationsrechtlicher Fälle geübt wird.


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