Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Strafrecht I

Inhalte: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlehren des Strafrechts. Der Schwerpunkt liegt auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (Verbrechensbegriff, Tatbestandslehre, Rechtfertigung und Entschuldigung, Irrtumslehre). Aus dem Besonderen Teil werden in der Regel die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte sowie Diebstahl und Unterschlagung
behandelt.
Die Vorlesung ist Pflichtveranstaltung im ersten Semester. Sie dient neben der Einführung in das Strafrecht der Vorbe- reitung auf die fallpraktische Übung im zweiten Semester.

Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.


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