2. Fachsemester
2. Fachsemester
Veranstaltungsübersicht für das 2. Fachsemester
Orientierungshilfen
Veranstaltungsfreie Zeit
In den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit sind die Zwischenprüfungsklausuren anzufertigen. Die Wiederholung nicht bestandener Zwischenprüfungsklausuren findet in der Regel in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt.
In der vorlesungsfreien Zeit wird jeweils eine Hausarbeit im Strafrecht, Öffentlichen Recht und im Zivilrecht für Anfänger ausgegeben. Das Bestehen einer solchen Hausarbeit ist Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene.
Es wird empfohlen, in der vorlesungsfreien Zeit des 2. Fachsemesters nach Möglichkeiten zwei Hausarbeiten anzufertigen. Weiterhin kann nach Ende der Vorlesungszeit des 2. Fachsemesters damit begonnen werden, das bzw. bei Unterteilung in mehrere Stationen die obligatorischen Praktika zu absolvieren.
Alle notwendigen Informationen sind im „Merkblatt zur Ableistung praktischer Studienzeiten“ hinterlegt.