Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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2. Fachsemester

Veranstaltungsübersicht für das 2. Fachsemester

Veranstaltung

Leistungsnachweis

SWS

Grundkurs Öffentliches Recht II – Grundrechte

Zwischenprüfungsklausur

4

Kolloquium Öffentliches Recht II – Grundrechte

  • - - - -

2

Strafrecht II

Zwischenprüfungsklausur

4

Kolloquium Strafrecht II

  • - - - -

2

Strafrechtliche Fallpraxis

ggf. Hausarbeit

2

Schuldrecht I

Zwischenprüfungsklausur

4

Kolloquium Schuldrecht I

  • - - - -

2

Zivilrechtliche Fallpraxis

ggf. Hausarbeit

2

Grundlagenfach (Vorlesung oder Seminar)

Zwischenprüfungsklausur

2

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Sprachschein

2

Schlüsselqualifikationen

Leistungsnachweis
(ggf. ohne Benotung)

Grundkurs Öffentliches Recht  (Hausarbeit)

ggf. Hausarbeit

Orientierungshilfen

Veranstaltungsfreie Zeit

In den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit sind die Zwischenprüfungsklausuren anzufertigen. Die Wiederholung nicht bestandener Zwischenprüfungsklausuren findet in der Regel in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt.
In der vorlesungsfreien Zeit wird jeweils eine Hausarbeit im Strafrecht, Öffentlichen Recht und im Zivilrecht für Anfänger ausgegeben. Das Bestehen einer solchen Hausarbeit ist Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene.
Es wird empfohlen, in der vorlesungsfreien Zeit des 2. Fachsemesters nach Möglichkeiten zwei Hausarbeiten anzufertigen. Weiterhin kann nach Ende der Vorlesungszeit des 2. Fachsemesters damit begonnen werden, das bzw. bei Unterteilung in mehrere Stationen die obligatorischen Praktika zu absolvieren.
Alle notwendigen Informationen sind im „Merkblatt zur Ableistung praktischer Studienzeiten“    hinterlegt.

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