Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Strafrecht II

Inhalte: Die Vorlesung schließt unmittelbar an die Vorlesung Strafrecht I an. Sie soll weitere grundlegende Kenntnisse im Strafrecht vermitteln und bereits erworbenes Wissen und Verständnis vertiefen.
Aus dem Allgemeinen Teil werden behandelt: Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen. Im Besonderen Teil liegt der Schwerpunkt im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, Sachbeschädigung, Raub und Erpressung, sowie bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Leistungsnachweis:
Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.

2024 Sommersemester: Prof Dr. Joachim Renzikowski

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