3. Fachsemester
3. Fachsemester
Veranstaltungsübersicht für das 3. Fachsemester
Veranstaltung |
Leistungsnachweis |
SWS |
---|---|---|
Grundkurs Öffentliches Recht III – Allgemeines Verwaltungsrecht |
Zwischenprüfungsklausur |
4 |
|
2 | |
|
2 | |
|
2 | |
Zwischenprüfungsklausur |
4 | |
Zwischenprüfungsklausur |
2 | |
|
2 | |
Zwischenprüfungsklausur |
2 | |
|
2 | |
Grundlagenfach (Vorlesung oder Seminar) z.B. Einführung in die deutsche Rechts- u. Verfassungsgeschichte, Rechts- soziologie, Rechtsphilosophie, Staatskirchenrecht |
Zwischenprüfungsklausur bzw. schriftl. Referat o.ä. |
2 |
Leistungsnachweis (ggf. ohne Benotung) |
2 |
Orientierungshilfen
Veranstaltungsfreie Zeit
In den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sind die Zwischenprüfungsklausuren anzufertigen. Die Wiederholung nicht bestandener Zwischenprüfungsklausuren findet in der Regel in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt.
Voraussetzung für den Schein der Übung für Fortgeschrittene ist das Bestehen einer Hausarbeit sowie einer Klausur. Die Übung für Fortgeschrittene kann erst absolviert werden, wenn die Hausarbeit aus der fallpraktischen Übung bzw. aus dem Grundkurs bestanden wurde. Darüber hinaus gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/10 mit dem Studium begonnen haben, dass Leistungen der Übung für Fortgeschrittene nur erbracht werden dürfen, wenn die fachlich entsprechenden Klausuren der Zwischenprüfung bestanden sind.
Es wird empfohlen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Fachsemester die Hausarbeit für Fortgeschrittene im Strafrecht zu schreiben.
Zudem kann ein weiteres Praktikum absolviert werden.