Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Grundkurs ÖR III – Allgemeines Verwaltungsrecht

Inhalte: Die Vorlesung skizziert kurz die Historie des Verwaltungsrechts und behandelt einführend und wiederholend die wichtigen verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Rechtsgebiet sowie seine Rechtsquellen. Eingegangen wird sodann auf die Organisation der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Ein Schwerpunkt bildet das Recht des Verwaltungsakts, der zentralen Handlungsform der Exekutive. Vermittelt werden Begriff, Arten und Funktionen des Verwaltungsaktes, seine Einbindung in das verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnis und das Verwaltungsverfahren. Die Behandlung von Wirksamkeit, Aufhebung und Bestandskraft des Verwaltungsaktes folgt die Darstellung des Widerspruchsverfahrens sowie eine Einführung in die prozessualen Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung runden diesen Vorlesungsteil ab.
Danach widmet sich die Vorlesung dem Recht des Verwaltungsvertrages als der zweiten wichtigen Form für eine öffentlich-rechtliche Einzelfallregelung. In Abgrenzung dazu werden sodann die Möglichkeiten des privatrechtlichen Agierens der Verwaltung sowie die vielfältigen Formen administrativen Realhandels behandelt. Die Themen Satzungsgebung und Erlass von Rechtsverordnungen sowie ein Überblick über die Grundlagen des öffentlichen Sachenrechtes beschließen die Vorlesung. Sachbezogen werden jeweils einschlägige europarechtliche Bezüge erörtert. Angeboten werden begleitende Arbeitsgemeinschaften.

Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.



Archiv

Zum Seitenanfang