4. Fachsemester
4. Fachsemester
Veranstaltungsübersicht für das 4. Fachsemester
Veranstaltung |
Leistungsnachweis |
SWS |
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Europarecht I - Institutionelle und materiell-rechtliche Grundlagen des Europarechts |
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Klausur + Hausarbeit |
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Grundlagenfach (Vorlesung oder Seminar) z.B. Einführung in die deutsche Rechts- u. Verfassungs- geschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Staatskirchenrecht |
Zwischenprüfungsklausur bzw. schriftl. Referat o.ä. |
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Leistungsnachweis (ggf. ohne Benotung) |
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Orientierungshilfen
Veranstaltungsfreie Zeit
In den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sind die Zwischenprüfungsklausuren anzufertigen. Die Wiederholung nicht bestandener Zwischenprüfungsklausuren findet in der Regel in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt.
Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist das Bestehen einer Hausarbeit sowie einer Klausur. Die Übung für Fortgeschrittene kann erst absolviert werden, wenn die Hausarbeit aus der fallpraktischen Übung bzw. aus dem Grundkurs bestanden wurde. Für Studierende, die das Studium ab dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, gilt darüber hinaus, dass auch die fachlich entsprechenden Zwischenprüfungsklausuren bestanden sein müssen.
Es wird empfohlen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. Fachsemester die Hausarbeit für Fortgeschrittene im Zivilrecht zu schreiben.
Zudem kann ein weiteres Praktikum absolviert werden.
Nach Abschluss des 4. bzw. 5. Fachsemesters besteht die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programmes einen Studienaufenthalt an einer europäischen Juristischen Partnerfakultät von einem oder zwei Semestern zu absolvieren.