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Gefahrenabwehrrecht

Inhalte: Das Gefahrenabwehrrecht regelt Aufgaben und Befugnisse der Polizei und der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die Vorlesung führt nach einer Orientierung über die Grundlagen und den verfassungsrechtlichen Rahmen der Gefahrenabwehr gründlich in die Regelungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) ein. In allen Phasen legt die Vorlesung besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des prüfungsrelevanten Stoffes in der Fallösung und bereitet so die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sowie die Examensreife im Pflichtfachstoff des Besonderen Verwaltungsrechts vor. Außerdem geht es darum, das rechtswissenschaftliche Verständnis für die Dogmatik dieses empfindlichen Exemplarbereiches staatlicher Eingriffsverwaltung zu wecken und zu fördern.

Das Gefahrenabwehrrecht ist Pflichtfachstoff nach § 14 II Nr. 5 Buchst. c bb JAPrO 2003.

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