Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Inhalte: Die Übung setzt die Kenntnisse der Teilnehmer aus den bisherigen Vorlesungen zum Strafrecht voraus. Sie wiederholt die Klausurtechnik anhand komplexer Strafrechtsfälle. Die Teilnehmer der Lehrveranstaltung werden durch die gemeinsame Erörterung von Übungsfällen auf die Klausuren vorbereitet.

Teilnahmevoraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme der im Rahmen der Großen Übung angebotenen Studienleistungen (eine Hausarbeit und zwei Klausuren) ist eine bestandene "kleine" Hausarbeit im Strafrecht (Veranstaltung: Fallpraxis im Strafrecht, vgl. Sie hierzu auch die Hinweise des Studiendekans zur Teilnahme an Übungen und Seminaren) sowie das Bestehen von zwei Zwischenprüfungsklausuren im Strafrecht (für Studierende, die das Studium im Wintersemester 2009/10 oder später aufgenommen haben).

Leistungsnachweis: Die Übung ermöglicht den Erwerb des Scheins im Strafrecht  für Fortgeschrittene im Sinne von § 9 Abs. 3 JAPrVO LSA als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Gestellt werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren. Die erfolgreiche Teilnahme i. S. d. § 9 Abs. 3 JAPrVO LSA setzt das Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur voraus.

Archiv

Zum Seitenanfang