Strafrecht IV
Inhalte: Gegenstand der Vorlesung sind die Tatbestände des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, die in der Vorlesung Strafrecht III noch nicht zur Sprache gekommen sind. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Europäisierung des Strafrechts behandelt.
Die Vorlesung Strafrecht IV dient dazu, noch nicht gelesenen Pflichtstoff für den Staatsteil des ersten juristischen Examens zu vermitteln. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung Gelegenheit, auf aktuelle Rechtsentwicklungen anhand der Rechtsprechung des BGH einzugehen. Überdies soll auch ein Blick auf die Kompetenzen auf dem Gebiet der Strafnormgebung geworfen werden, weil der Vertrag von Lissabon auf einigen Gebieten eine mittelbare Strafnormgebung über EU-Richtlinien ermöglicht.
Archiv
- 2017 Sommersemester: Prof. Dr. Joachim Renzikowski
- 2015 Sommersemester: Prof. Dr. Joachim Renzikowski
- 2014 Sommersemester: Prof. Dr. Joachim Renzikowski
- 2013 Sommersemester: Prof. Dr. Christian Schröder
- 2012 Sommersemester: Prof. Dr. Christian Schröder
- 2011 Sommersemester: Prof. Dr. Christian Schröder