Gesellschaftsrecht
Inhalte: Die Vorlesung Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 4. und 5. Semesters und an die Studierenden des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht. Sie behandelt die Grundzüge des Personengesellschaftsrechts und die Strukturen des Rechts der Kapitalgesellschaften. Im Einzelnen geht es um die Merkmale der verschiedenen Typen von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, um die Aufbringung des Gesellschaftsvermögens und dessen sachenrechtliche Zuordnung, um die Geschäftsführungskompetenz und die Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr sowie um die Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.
Hinweis: Insgesamt entspricht der Inhalt dem Stoff nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 b JAPrVO, der nach § 21 Abs. 4 JAPrVO als Pflichtprüfungsstoff in die mündliche Prüfung einbezogen werden kann. Zugleich ist diese Vorlesung die Grundlage für die Vertiefungsveranstaltungen (Vorlesungen und Seminar), die in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“, „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ sowie „Unternehmensrecht“ angeboten werden.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge, die einen Leistungsnachweis verlangen, wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Archiv
- 2023/2024 Wintersemester: Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch
- 2022/2023 Wintersemester: Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch
- 2020/2021 Wintersemester: Prof. Dr. Susanne Sieker
- 2019/2020 Wintersemester: Prof. Dr. Susanne Sieker
- 2018/2019 Wintersemester: Prof. Dr. Susanne Sieker
- 2015/2016 Wintersemester: Prof. Dr. Susanne Sieker
- 2013/2014 Wintersemester: Cordula Stumpf
- 2011/2012 Wintersemester: Cordula Stumpf
- 2011/2012 Wintersemester: Prof. Dr. Wolfhard Kohte
- 2010/2011 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2009/2010 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2008/2009 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2007/2008 Wintersemester: Prof. Dr. Wolfhard Kohte