Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Überblick
Allgemeines
Für die Zulassung zum Staatlichen Pflichtteil sowie zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung der Ersten Juristischen Prüfung ist gemäß § 9 IV JAPrVO und § 9 III SPO die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen.
Beispielsweise besteht die Möglichkeit den Nachweis durch die Teilnahme an einem von einem Hochschullehrer betreuten Moot Court oder durch den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität zu erwerben.
Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn eine individuelle Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wird. Über sie ist ein Leistungsnachweis auszustellen.
Lehrveranstaltungen
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung
In jedem Semester werden unterschiedliche fremdsprachige Vorlesungen angeboten. Zum Erwerb des Leistungsnachweises muss über ein rechtswissenschaftliches Thema eine individuelle Leistung erbracht werden. Ob diese Leistung schriftlich in Form einer Klausur oder eines Take-Home-Exams oder mündlich durch einen Vortrag zu erbringen ist, legt der Dozent fest.
Moot Court
Eine weitere Möglichkeit einen Leistungsnachweis zu erwerben, ist die Teilnahme an einem Moot Court. Dieser muss von einem Hochschullehrer betreut werden.
Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, bei der Teams aus Studierenden im Vorfeld eine Klageschrift und Klageerwiderung entwerfen und diese in einer mündlichen Verhandlung präsentieren.
Folgende Moot Courts werden im Juristischen Bereich angeboten:
ELSA Human Rights Moot Court | Soldan Moot Court | ELSA WTO Moot Court | FDI Moot Court | |
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Schwerpunkt | Europäische Menschen- rechtskonvention (EMRK) | Anwalts- und Prozessrecht | Welthandelsrecht | Investitionsschutzrecht |
Betreuender Lehrstuhl | Prof. Dr. Dirk Hanschel | Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich | Prof. Dr. Christian Tietje | Prof. Dr. Christian Tietje |
Zeitraum | April - Februar | Juli - Oktober | September - Juni | April-November |
Bewerbungs- beginn | ~ Juni | ~ April/ Mai | ~ Juli | Februar |
Die Angaben zum Zeitraum beziehen sich auf die Sachverhaltsausgabe und das Finale. Im Vorfeld findet für jeden Moot Court eine Bewerbungs-, Auswahl- und Vorbereitungspharse durch den Lehrstuhl statt.
Neben der Schlüsselqualifikation und einem Seminarschein erhält man durch die Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court zudem einen Nachweis über die Fachspezifische Fremdsprachenkompetenz.
Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands kann bei der Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court gemäß § 26 II Nr. 2 lit. d) JAPrVO ein Semester bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl anrechnungsfrei bleiben.
Auslandsaufenthalt
Eine weitere Möglichkeit bietet sich im Rahmen eines Auslandssemesters an. Nach der erfolgreichen Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung im Ausland kann der Studierende einen Antrag auf Anerkennung der Leistung als Sprachenschein stellen.
Möglichkeiten und Informationen zu einem Auslandssemester finden Sie hier.
Rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs
Das Sprachenzentrum der Universität bietet unter anderem für den Erwerb eines Sprachenscheins die Kurse "Englisch für Juristen" und "Französisch für Juristen" an.
Die Fremdsprachenausbildung baut auf dem Abiturniveau auf. Sie ist in das nationale UNIcert-System integriert und in Module unterteilt. Der Fachkurs, der 60 Stunden umfassen soll, entspricht damit dem Modul 1 (1. Ausbildungsabschnitt) des nationalen Fremdsprachenzertifikates UNIcert Stufe II und wird mit dem UNIcert II/1 Zertifikat abgeschlossen. Die Prüfung setzt sich aus einem mündlichen und schriftlichen Teil zusammen.
Die Ausbildung kann bei Bedarf zur Erlangung höherer Stufen weitergeführt werden.
Die Anmeldung zu den Kursen findet über das Stud.IP statt.
Übersicht und Prüfungstermine Wintersemester 2024/25
Eine Übersicht über die aktuell im Wintersemester 2024/25 im Juristischen Bereich angebotenen Veranstaltungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung finden Sie hier:
Eine Anmeldung zum Ersttermin der Prüfung ist verpflichtend. Die Anmeldung ist möglich ab 01.12.2024 per Mail an studienberatung@jura.uni-halle.de unter Angabe der Matrikelnummer.
Am Zweittermin dürfen nur Studierende teilnehmen, die im Ersttermin prüfungsunfähig erkrankt waren oder nicht bestanden haben.