Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Schlüsselqualifikationen

Allgemeines

Für die Zulassung zum universitären wie auch staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung ist der Nachweis über eine Schlüsselqualifikation gemäß § 9 V JAPrVO und § 9 IV SPO erforderlich. Der Leistungsnachweis muss im jeweiligen Zulassungsverfahren vorgelegt werden.

Die aktive Teilnahme an einer der folgenden Veranstaltungen führt zum Erwerb der Schlüsselqualifikation. Schlüsselqualifikationen dürfen ab dem ersten Semester belegt werden.

Die aktuell in diesem Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie am Ende der Seite.

Lehrveranstaltungen

Anwendung elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken in der juristischen Praxis

Diese Veranstaltung ergänzt den regulären Lehrplan der Universität, indem sie gezielt IT-Kompetenzen vermittelt, die im juristischen Studium oft nicht ausreichend behandelt werden, im Berufsleben jedoch unerlässlich sind und das Studium deutlich erleichtern.

Ein besonderer Schwerpunkt des Kurses liegt auf dem wissenschaftlichen Arbeiten. Die Teilnehmer lernen, wie sie Hausarbeiten effizient und professionell gestalten können – vom strukturierten Recherchieren in juristischen Datenbanken bis hin zur optimalen Nutzung von Softwarelösungen wie Citavi. Diese Fertigkeiten erleichtern nicht nur das Schreiben von Hausarbeiten erheblich, sondern fördern auch die wissenschaftliche Präzision, methodische Tiefe und die allgemeine Kompetenz im Umgang mit IT-Systemen.

Der Kurs schließt mit juristischen Fachvorträgen der Teilnehmenden ab, in denen das erlernte Wissen praktisch angewendet wird. Diese Veranstaltung bietet eine seltene Chance, praktisches und technisches Wissen zu erwerben, das die juristische Laufbahn langfristig unterstützt. Es ist ratsam, diesen Kurs früh im Studium zu besuchen, da die Plätze sehr begehrt sind.

Zur Anmeldung auf Stud.IP:

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Soft Skills für Jurist:innen

Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb überfachlicher Kompetenzen und praxisrelevanter Schlüsselqualifikationen.
Die Veranstaltung besteht aus einem Basistraining zur Verbesserung der persönlichen, kommunikativen, sozialen und methodischen Kompetenzen.

Im Einzelnen:

  1. Effizientes Lernen von juristischem Wissen, denn Jurist:innen müssen in der Lage sein, sich sehr schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und neue Gesetze anzuwenden.
  2. Effektives Arbeiten in Gruppen, denn komplexe Sachverhalte und Aufgabenstellungen lassen sich in der Praxis nur im Team bewältigen.
  3. Zeit- und Selbstmanagement, denn gute Planung, rationelles Arbeiten, das Setzen von Prioritäten und der richtige Umgang mit "Zeitdieben" ist in jedem juristischen Beruf gefordert.
  4. Präsentations- und Visualisierungstechniken.

Mediation für Jurist:innen

Der Kurs umfasst folgende Inhalte:

  1. Einführung in die Konflikt-Psychologie – Konfliktarten und Konfliktentwicklung.
  2. Die Rolle der Emotionen im Konflikt – den „Faktor Mensch“ verstehen.
  3. Die Gesprächsführung in Mediationsverhandlungen: Aktiv zuhören, Sichtweisen klären, Dialog fördern und Positionen bewegen, Konflikte klären, verhandeln und Vereinbarungen treffen.
  4. Mediation von A-Z: die 7 Phasen der Mediation („Bridge over troubled water“).

Wirkungsvolles Reden und Argumentieren

Ziel des Kompaktseminars ist das Trainieren von wirkungsvollem Reden auf  der Basis von effektiver Redevorbereitung, stringenter  Argumentationslogik und authentischer Präsentation. Die grundlegenden  Prinzipien werden in kurzen Inputphasen vorgestellt und mit daran  anschließenden Übungen praktisch erprobt. Alle Übungen zielen dabei auf  den Transfer zu studienbezogenen und berufsbezogenen Herausforderungen.  Auf diese Weise können Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung von  kommunikativ-rhetorischen Anforderungen entwickelt und trainiert werden,  wie z. B. Vorträge und Präsentationen hörerbezogen realisieren,  Verteidigungen und schwierige Gesprächssituationen meistern sowie  Inhalte sachlich und zielführend vermitteln und diskutieren.

Grundlagen des Debattierens (Klartext e.V.)

Grundlagen der Kommunikation:

  • Der Sprechakt
  • Reden und zuhören
  • Körpersprache
  • interkulturelle Aspekte der Kommunikation

In diesem praxisorientierten Workshop mit seinem Fokus auf kommunikations- und kognitionspsychologischen Fragen der Kommunikation machen wir Faktoren der menschlichen Kommunikation erfahrbar, die häufig Ursache für Störung, Abbruch oder Eskalation sind. Sie erleben wie herausfordernd gekonntes kommunizieren ist und werden motiviert sich der Herausforderung zu stellen.

Kommunikation unter Dissens:

  • Argumentieren
  • Verhandeln
  • Bedarf und Nutzen
  • Debatte
  • interkulturelle Aspekte des Überzeugens

Dieses Praxistraining macht Sie mit Techniken, Prinzipien, Ideen des Verhandelns und Überzeugens vertraut, Themen wie Reziprozität, BATNA, Warrant, Kontrast und das Partial Elaboration Model bieten Ihnen eine neue Sichtweise auf den Dissens als besondere Form der Zusammenarbeit.

Moot Court

Eine weitere Möglichkeit einen Leistungsnachweis zu erwerben, ist die Teilnahme an einem Moot Court. Dieser muss von einem Hochschullehrer betreut werden.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, bei der Teams aus Studierenden im Vorfeld eine Klageschrift und Klageerwiderung entwerfen und diese in einer mündlichen Verhandlung präsentieren.

Folgende Moot Courts werden im Juristischen Bereich angeboten:

ELSA Human Rights Moot CourtSoldan Moot CourtELSA WTO Moot CourtFDI Moot Court
SchwerpunktEuropäische Menschen-
rechtskonvention (EMRK)
Anwalts- und ProzessrechtWelthandelsrechtInvestitionsschutzrecht
Betreuender LehrstuhlProf. Dr. Dirk HanschelProf. Dr. Caroline Meller-HannichProf. Dr. Christian TietjeProf. Dr. Christian Tietje
Spracheenglischdeutschenglischenglisch
ZeitraumApril - FebruarJuli - OktoberSeptember - JuniApril - November
Bewerbungs-
beginn
~ Juni~ April/ Mai~ Juli~ Februar

Die Angaben zum Zeitraum beziehen sich auf die Sachverhaltsausgabe und das Finale. Im Vorfeld findet für jeden Moot Court eine Bewerbungs-, Auswahl- und Vorbereitungspharse durch den Lehrstuhl statt.

Neben der Schlüsselqualifikation und einem Seminarschein erhält man durch die Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court zudem einen Nachweis über die Fachspezifische Fremdsprachenkompetenz.

Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands kann bei der Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court gemäß § 26 II Nr. 2 lit. d) JAPrVO ein Semester bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl anrechnungsfrei bleiben.

Rechtsstaat - Was heißt das und wie geht das?

Im Sozialkundeunterricht der Sekundarschulen wird das Thema „Rechtsstaat und Demokratie“ in der 8. Klasse behandelt. Hier bietet es sich an, begleitend zum theoretischen Unterricht durch weiterführende Arbeitsgemeinschaften und Exkursionen zu Gerichten und anderen Institutionen Interesse bei Schülerinnen und Schülern zu wecken, vertiefende Kenntnisse über die Grundlagen, Institutionen und Funktionsweisen des Rechtsstaates zu vermitteln sowie Verständnis für Demokratie und Rechtsstaat zu stärken. Die Stiftung Rechtstaat e.V. des Landes Sachsen-Anhalt fördert Vorhaben in diesem Sinne.

Die Studierenden erarbeiten ein Konzept für eine Arbeitsgemeinschaft "Rechtsstaat - Was heißt das und wie geht das?" in der Sekundarschule. Dazu entwickeln sie selbstständig Materialien zum interaktiven Lernen, bspw. in Form von Planspielen. Sie befassen sich im Rahmen dessen auch mit dem Bildungssystem und Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland. Sie machen sich mit dem Konzept des Service-Learning vertraut. Pädagogische Anleitungen werden einbezogen.

Die Aufgaben werden individuell verteilt und die jeweiligen Arbeitsergebnisse in Vortragsform und durch aktive Gestaltung in der Veranstaltung der Schlüsselqualifikation präsentiert. Bei der Entwicklung von Lehrmaterialien können sich die Studierenden mit Grundlagen und Prinzipien der Pädagogik, der Rhetorik, der Gesprächsführung und der Streitschlichtung vertraut machen und damit auch ihre eigene Kommunikationsfähigkeit verbessern. Ziele der Schlüsselqualifikation sind u.a. die Auseinandersetzung mit sozialen Ungleichheiten, Entwicklung eines Verständnisses für bildungspolitische Arbeit und der Gewinnung von Vermittlungskompetenzen.

Anwaltliche Praxis

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit dem materiellen und prozessualen Recht aus Sicht des als Rechtsanwalts tätigen Juristen. Dabei werden neben allgemeinen Dingen -wie der Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei, dem anwaltlichen Berufsrecht und dem Umgang mit Mandanten- anhand von tatsächlich laufenden oder abgeschlossenen Mandaten die Besonderheiten des zivil-, straf-, verwaltungs-, familien-, arbeits- und sozialrechtlichen Mandats behandelt. Außerdem werden die Grundprobleme der Tätigkeit des Anwalts im Mahn- und Vollstreckungsverfahren besprochen. Begleitend werden Gerichtsverhandlungen besucht und in Gruppen ein Mandat komplett selbst bearbeitet wobei hier auch spezielle Interessen der Teilnehmer für einzelne Rechtsgebiete Berücksichtigung finden sollen. Auch die wirtschaftliche Seite anwaltlicher Tätigkeit wird beleuchtet unter Beachtung der Vorgaben des RVG.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die Interesse am Anwaltsberuf haben, auch an Studierende höherer Semester. Sie ist besonders empfehlenswert für diejenigen Studierenden, die ihre Praktika bereits absolviert haben. Besonders für Studierende, die den Schwerpunktbereich „Forensische Praxis“ gewählt haben, stellt die Veranstaltung eine sinnvolle Ergänzung dar.

Praxis der Vertragsgestaltung

Verträge sind Mittel und Produkt juristischen Arbeitens. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Anforderung an Vertragsgestaltungen und die Gestaltungsmittel. Hierbei steht der praktische Bezug zu den bereits im materiellen Zivilrecht erworbenen Kenntnissen im Vordergrund. Anhand praktischer Fälle aus unterschiedlichen Bereichen des besonderen Schuldrechts werden Verträge analysiert und entworfen.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester.

Berufsethik für Jurist:innen

Inhalt und Ziel der Veranstaltung ist es, die Verantwortung des/r Einzelnen als künftige/r Jurist:in zu reflektieren und einen Prozess zur eigenen (berufs-)ethischen Grundierung zu initiieren. Auf der Folie des historischen Beispiels des Nationalsozialismus beschäftigen wir uns für das Heute mit folgenden Fragestellungen:

  • Welche Handlungsspielräume hatten Jurist:innen in der Zeit des Nationalsozialismus? Wie haben sie davon Gebrauch gemacht?
  • Welche außerhalb der reinen Rechtsanwendung liegenden Maßstäbe liegen (juristischen) Entscheidungen auch heute zugrunde? Wodurch werden diese Maßstäbe geprägt?
  • Welche sind meine persönlichen Maßstäbe und inwieweit unterliegen sie einer Veränderung? Habe ich persönliche Grenzen?
  • Was ist (Un-)Recht?

Die Veranstaltung setzt auf Diskurs und Bereitschaft zur Reflexion. Sie besteht aus einer Vorbereitungsveranstaltung, einem dreitägigen Seminar in der Gedenkstätte Buchenwald (Weimar) und einem Nachtreffen. Der Erwerb der Schlüsselqualifikation erfolgt durch einen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung.

Praxisprojekt Migrationsrecht

Neben der Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht umfasst die Teilnahme am Praxisprojekt insbesondere Fallbesprechungen, in denen reale Lebenssachverhalte besprochen werden, die sich in der Migrantenberatungspraxis in Halle (Saale) als juristisch schwierig erweisen. Dabei soll versucht werden, eine praktische Handlungsanweisung für die Migrantenberatung unter Einbeziehungen der einschlägigen juristischen Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und gleichsam eine Hilfestellung für die betroffenen Migranten und Migrantinnen zu geben. Die Teilnahme bietet damit die Möglichkeit, die Einarbeitung in ein komplexes unbekanntes juristisches Thema zu erlernen, Entscheidungsstrukturierung und Problemlösungsstrategien zu fördern sowie die kommunikativen Fähigkeiten zur überzeugenden Präsentation juristischer Inhalte und Ergebnisse zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die Interesse am Migrations- und Flüchtlingsrecht haben.

Sie ist geeignet für Studierende ab dem 3. Semester.

Weitere Informationen finden sich unter:

https://kluth.jura.uni-halle.de/forschungsstelle_migrationsrecht/praxisprojekt_migrationsrecht/schluesselqualifikation/

Übersicht Wintersemester 2024/25

Die vorläufige Anmeldung zu den zulassungsbeschränkten Veranstaltungen ist vom 01.09.2024 um 10:00 Uhr bis zum 11.10.2024.um 10:00 Uhr im Stud.IP möglich.

Sie können sich nur in eine der zulassungsbeschränkten Schlüs-selqualifikationsveranstaltungen für Jurist:innen eintragen. Die endgültige Zulassung zur Veranstaltung erfolgt durch das Prüfungsamt. Es haben diejenigen Vorrang, die noch keinen Leistungs-nachweis über eine Schlüsselqualifikation erworben haben. Studierende höherer Fachsemester, die noch keinen Nachweis über eine SQ erworben haben, werden bevorzugt zugelassen. Soll-ten nicht alle Plätze mit vorrangig zu berücksichtigenden Studierenden belegt sein, rücken die übrigen nach.

Eine Übersicht über die aktuell angebotenen Schlüsselqualifikationen finden Sie hier:
Information Schlüsselqualifikation WS 2024_25_2.pdf (56,1 KB)  vom 10.09.2024

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