Allgemeine Staatslehre
Inhalt: Die Allgemeine Staatslehre widmet sich dem Nachdenken über Sinn und Gestalt des Staates über das gegenwärtig geltende positive Staatsrecht hinaus. Anhand von Texten aus der philosophischen und politischen Ideengeschichte wird die Vorlesung verschiedenen Antworten auf ausgewählte Leitfragen nachgehen, unter anderen den folgenden:
Wozu ist der Staat da?
– Wesen und Zweck des Staates, zum Beispiel: Der Staat ist für den Menschen da – aber was ist gut für den Menschen? Oder sind Staaten doch nur „Räuberbanden“? Oder immerhin „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“? Ist der Staat eine „Maschine“? Ein „Organismus“? „Selbstzweck“ – oder „zwecklos“? Ein „Mittel zur Ausbeutung der unterdrückten Klasse“? Oder doch die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“?
Wer herrscht im Staat?
– Souveränität, demokratische Legitimation und ihre Organisation, zum Beispiel: Was geschieht unter der Hoheit eines Souveräns mit Freiheit und Selbstbestimmung? Wie kommt das Volk zur Herrschaft? Ist das Volk souverän? Kann es darauf verzichten? „Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) – und kehrt nicht mehr zurück? Ist das Grundgesetz demokratisch legitimiert? War die „Wende“ von 1989/1990 eine Revolution?
Die Vorlesung eignet sich für Jurastudenten aller Semester. Die Bezüge des Staatsrechts zur Allgemeinen Staatslehre gehören zum Pflichtfachstoff nach §§ 13 I 2, 14 II Nr. 5 JAPrO 2003. Die Vorlesung ist Grundlagenveranstaltung im Sinne des § 5 I, III Buchst. d ZwPrO 2003. Es wird Gelegenheit gegeben, die erfolgreiche Teilnahme durch eine Leistung entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen nachzuweisen (Zwischenprüfungsleistung - Grundlagenschein).
Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.
Leistungsnachweis: § 5 I, III Buchst. d ZwPrO 2003
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