Rechtssoziologie
Inhalte: Rechtssoziologie betrachtet Recht unter den Fragestellungen und mit den Methoden der Soziologie. Soziologie ist nach dem Verständnis des Soziologen Max Weber, “eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und in seinen Wirkungen ursächlich erklären will”. Rechtssoziologie greift aus der Fülle von sozialem Handeln dasjenige heraus, das soziale und rechtliche Normen erzeugt, lernt, anwendet, mobilisiert und ändert: Was ist Recht, wer erzeugt Recht, wer wendet Recht an, wie wirkt Recht? Für die juristische Berufsausbildung ist es unerlässlich, für sozialwissenschaftliche Berufsfelder nützlich, sich mit den Wechselwirkungen zwischen Recht und Wirklichkeit auseinanderzusetzen.
Leistungsnachweis: Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Teilnehmer aus dem 1. und 2. Semester, steht aber auch anderen Semestern sowie interessierten Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften offen. Mit der die Veranstaltung abschließenden Klausur kann der Grundlagenschein nach der Zwischenprüfungsordnung erworben werden.
Archiv
- 2022/2023 Wintersemester: Prof. Dr. Katja Nebe
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- 2013/2014 Wintersemester: Prof. Dr. Armin Höland
- 2011/2012 Wintersemester: Prof. Dr. Armin Höland
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- 2009/2010 Wintersemester: Prof. Dr. Armin Höland