Einführung in die europäische Rechtsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der römisch-rechtlichen Grundlagen
Inhalte: Die modernen Privatrechtsordnungen Europas basieren auf der gemeinsamen Grundlage des römischen und kanonischen Rechts. Die Vorlesung wird in die Quellen und Strukturen des römischen Rechts von der Frühzeit (Zwölftafelgesetzgebung ca. 450 v. Chr.) bis zur weltgeschichtlich bedeutsamen Aufzeichnung des römischen Rechts (Corpus Iuris Civilis) unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. (527-565) einführen.
Anliegen ist es, einen Zugang zu den römischen Rechtsquellen und zur lateinischen Fachterminologie zu eröffnen, soweit diese bis heute virulent sind. Dazu gehört auch ein Überblick über das römische Staatswesen und seine Recht setzende Institutionen (Volksversammlung, Senat, Magistrat, Kaiser).
Ein systematischer Teil der Vorlesung wird einige grundlegende Rechtsfiguren vorstellen (Eigentum, Familie, Vertrag, Kauf, Klage u. a.). Die Vorlesung will einen Beitrag zum besseren Verständnis des heute geltenden Rechts, nicht nur des deutschen Privatrechts, leisten. Sie wendet sich an Jurastudenten und Studenten philologisch-historischer Disziplinen.
Grundlegende Kenntnisse zu Quellen, Strukturen und Terminologie des römischen Rechts sind für weitere Studien fast aller Bereiche der Rechtswissenschaft gut brauchbar.
Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.