Medizinrecht I und II - Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung
Inhalte: Die Haftung für Behandlungsschäden ist das praktisch häufigste Problem des Medizinrechts. Sie stützt sich entweder darauf, dass das ärztliche Handeln fehlerhaft war oder dass es, vor allem wegen fehlender oder unzureichender Aufklärung, an einer wirk- samen Einwilligung des Patienten fehlt. Beides kann zu einer Haftung wegen Verletzung einer Vertragspflicht oder wegen Verletz- ung von Körper und Gesundheit führen.
In der Veranstaltung soll anhand ausgewählter Fälle die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Gebiet erarbeitet und gewürdigt werden. Eingeschlossen werden die Grundlagen des Behandlungsvertrages, die Haftung für Personal und Geräte sowie Beweisprobleme.
Die Lehrveranstaltung wird in einer Mischung aus Kolloquium und Vorlesung gehalten. Sie ist primär als Wahlpflichtmodul für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht gedacht, wird aber ebenso für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft empfohlen, die sich für das in der Anwaltstätigkeit ständig an Bedeutung gewinnende Fach Medizinrecht interessieren.
Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Abschlussklausur angeboten.