Medizinrecht III und IV
Inhalte: Behandelt werden besondere Themen des Medizinrechts, so u. a. Rechtsfragen der assistierten Reproduktion, Probleme aus dem Bereich des Embryonenschutzgesetzes (Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik, Forschung mit Embryonen), des Klonens, der Transplantationsmedizin, der Sterbehilfe und der Schweigepflicht. Vorkenntnisse aus dem Besuch der Vorlesungen zum Medizinrecht I und II in den vorangegangen Semestern sind empfehlenswert.
Leistungsnachweis: Die Vorlesung Medizinrecht III und VI können mit einem Leistungsschein in Wahlpflichtmodulen abgeschlossen werden.