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Arbeitsgerichtliches Verfahren und Kündigungsschutz

Inhalte: Eine der fünf Fachgerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland ist die für Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis und mit Bezug zum Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Tarifrecht geschaffene Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen. Ausgeübt wird sie durch die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. Das die verfahrensrechtliche Grundlage bildende Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) enthält zwei Verfahrensarten, das zahlenmäßig ganz im Vordergrund stehende Urteilsverfahren für individualrechtliche Streitigkeiten und das dem FGG-Verfahren ähnelnde Beschlussverfahren für Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts. Die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen hat große praktische Bedeutung. Mit mehr als 600.000 im Jahr 2004 erledigten Klagen im Urteilsverfahren und mehr als 12.000 erledigten Anträgen im Beschlussverfahren im Jahre 2004 tragen die Arbeitsgerichte wesentlich zum rechtlichen und sozialen Frieden in Deutschland bei.

Mehr als die Hälfte der von den Arbeitsgerichten erledigten Klagen im Urteilsverfahren hatten Bestandsstreitigkeiten zum Gegenstand, darunter ganz überwiegend Kündigungen. Auch mit Rücksicht hierauf ist es sinnvoll, das Verfahrensrecht am Beispiel des arbeitsgerichtlichen Kündigungsverfahrens zu erläutern.

Praxisbesuche am Arbeitsgericht Halle sollen die Lehrveranstaltung um Einblicke in die Verfahrenswirklichkeit ergänzen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

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