Bankrecht
Inhalte: Die Veranstaltung behandelt das Bankrecht und ist in zwei Teile gegliedert. Gegenstand des ersten Teils sind die privatrechtlichen Beziehungen der Bank zu ihren Kunden (Bankvertragsrecht). In diesem Zusammenhang werden das Bankkonto, das Recht des Zahlungsverkehrs, das Recht der Kredite und weitere Fragen wie z. B. der Geldbegriff erörtert. Im Zentrum dieses Teils der Vorlesung stehen die zahlreichen bankbezogenen Regelungen des BGB. Gegenstand des zweiten Teils ist das Bankaufsichtsrecht, das im Zuge der Finanzkrise erheblich verändert und europäisiert worden ist. In diesem Teil werden die die Bankaufsicht prägenden institutionellen und materiellen Fragen besprochen, wie das Trennbankensystem, die Abwicklung oder die Eigenmittelausstattung von Banken sowie Aufgaben und Aufbau der Institutionen der deutschen und europäischen Bankaufsicht (insbesondere EZB, BaFin, Deutsche Bundesbank etc.).
Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft geeignet.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Archiv
- 2018 Sommersemester: Prof. Dr. Christoph Kumpan
- 2016 Sommersemester: Prof. Dr. Christoph Kumpan
- 2013/2014 Wintersemester: Prof. Dr. Susanne Sieker
- 2012/2013 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2011/2012 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2010/2011 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2009/2010 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2008/2009 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann