Europäisches, Internationales und Transnationales Arbeitsrecht
Inhalte: In zunehmendem Maß werden Inhalte unseres Arbeitsrechts vom Unionsrecht vorgegeben. In der Veranstaltung, die zum Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ gehört, sollen anhand ausgewählter Regelungsbereiche das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Arbeitsrecht sowie die hierauf bezogene Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit erörtert werden.
Dazu werden die grundlegenden Strukturen des europäischen Arbeitsrechts, die Rechtsquellen im primären und sekundären Unionsrecht sowie ausgewählte Probleme der Umsetzung in das deutsche Recht vorgestellt und gemeinsam erarbeitet.
Die Veranstaltung ist auch für den Studiengang Wirtschaftsrecht geeignet und kann auch insoweit für Leistungsnachweise genutzt werden. Zudem dient die Veranstaltung der Vertiefung bisher erworbener arbeitsrechtlicher und europarechtlicher Kenntnisse und ist daher auch für die Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen gut geeignet. Die Übernahme eines Referats ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten