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Internationales Privatrecht I - Einführung und Allgemeiner Teil

Inhalte: Das Internationale Privatrecht (IPR) enthält Regeln darüber, welches Recht in Fällen anwendbar ist, die aufgrund eines Bezugs zum Ausland mehrere Rechtsordnungen berühren. Es ist in Deutschland vor allem von Bedeutung für Geschäfte des internationalen Handelsverkehrs, für die familien- und erbrechtlichen Rechtsverhältnisse von Ausländern in Deutschland sowie Deutschen im Ausland, schließlich für Unfälle und Vertragsstreitigkeiten deutscher Auslandstouristen.

Europäische Integration und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Rechtsverhältnisse Bezüge zum Ausland aufweisen und internationale Fälle zur Alltagspraxis jeder Anwaltskanzlei und jedes Gerichts gehören. Daher gehört eine Übersicht über die maßgeblichen Lehren des IPR zu den Grundlagen des Jurastudiums

Die im Sommersemester stattfindende Lehrveranstaltung IPR I befasst sich einführend mit den allgemeinen Lehren, die für alle privatrechtlichen Teilgebiete gelten und gibt erste Einblicke in das internationale Vertragsrecht.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.

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