Internationales Privatrecht II
Inhalte: Das Internationale Privatrecht betrifft privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zu einer ausländischen Rechtsordnung. Aufbauend auf die im Sommersemester stattfindende Lehrveranstaltung IPR I befasst sich diese Vertiefungsveranstaltung mit dem internationalen Personen-, Vertrags-, Wirtschafts-, Sachen-, Familien- und Erbrecht. Sie baut auf den im IPR I behandelten allgemeinen Lehren auf. Zur Vertiefung des Stoffs beider Vorlesungen sowie zum Erlernen der Fallbearbeitung wird begleitend ein Kolloquium angeboten, das alle 14 Tage stattfindet.
Die Vorlesung IPR II ist für die Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ und „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ bestimmt, kann aber auch von anderen interessierten Studierenden mit Vorkenntnissen im IPR I besucht werden. Außerdem wird sie im Rahmen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht angeboten.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Archiv
- 2017/2018 Wintersemester: Prof. Dr. Christoph Kumpan
- 2015/2016 Wintersemester: N.N.
- 2014/2015 Wintersemester: Prof. Dr. Gerfried Fischer
- 2013/2014 Wintersemester: Prof. Dr. Gerfried Fischer
- 2011/2012 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2010/2011 Wintersemester: Prof. Dr. Matthias Lehmann
- 2009/2010 Wintersemester: PD Dr. Matthias Lehmann