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Kirchenrecht

Inhalte: Kirchenrecht ist das Recht, in dem die christliche Kirche ihr Handeln ordnet. Es besteht wegen der Vielfalt der Kirche aus einer Vielfalt von Rechtsordnungen – unter anderem auf der Ebene der 23 evangelischen Landeskirchen in Deutschland und ihrer Zusammenschlüsse und auf der Ebene der katholischen Weltkirche und ihrer Teilkirchen (Diözesen). Es stellt neben das staatliche Recht eine eigenständige Rechtswelt, die alle Fragen der Legitimation und inhaltlichen Gestalt des Rechts unter ihrem eigenen besonderen Blickwinkel neu aufwirft. Abgesehen davon hat es eine oft unterschätzte Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis, angefangen beim kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht, das in Deutschland für zusammen rund eine Million kirchliche Mitarbeiter gilt.

Die Vorlesung soll die grundsätzlichen Fragen der Geltung und Gestaltung des kirchlichen Rechts behandeln und die wesentlichen Strukturen und Regelungen des geltenden Kirchenrechts vorstellen. Der Schwerpunkt liegt – wie es der seit der Reformation an der Universität in Wittenberg und später Halle bestehenden kirchenrechtlichen Tradition entspricht – auf dem evangelischen Kirchenrecht, aber auch das römisch-katholische Kanonische Recht wird im Überblick und vergleichend betrachtet.

Vom Kirchenrecht zu unterscheiden ist das Staatskirchenrecht, mit dem der Staat seine Beziehungen zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften regelt und das Gegenstand einer besonderen Vorlesung ist. Ergänzend zur Vorlesung im Staatskirchenrecht soll aber auch in dieser Vorlesung zum Kirchenrecht der staatlich-rechtliche Rahmen des kirchlichen Rechts jeweils angesprochen werden.

Die Vorlesung eignet sich für Jura- und Theologiestudenten aller Semester, außerdem auch für Lehramts-Studiengänge, insbesondere im Fach Religion. Einzelne Nachfragen lassen den Hinweis nicht überflüssig erscheinen, dass alle Interessierte unabhängig von Vorkenntnissen und von einer konfessionellen oder kirchlichen Orientierung willkommen sind und von der Vorlesung profitieren sollen!

Leistungsnachweis: Das Kirchenrecht ist zugleich ein Grundlagenfach im Sinne des § 6 Abs. 2 lit. d. ZwPrO bzw. des § 9 Abs. 2 S. 2 – 3 JAPrVO 2003. Hierfür wird nach der Vorlesung eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.


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